Wohngeld-Erhöhung 2025 von Bundeskabinett beschlossen
Am 1.1.2025 soll das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro steigen. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, wie das Bauministerium in Berlin mitteilte. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Wohngeld 2025
Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Die voraussichtliche Durchschnittshöhe der Anhebung hatte das Ministerium bereits im Juli mitgeteilt.
Wohngeld soll 2025 um 15 Prozent steigen
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte nun: «Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1.1.2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro.»
Wohngeld: Höhe und Berechnung
Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Das Ministerium rechnet nach früheren Angaben damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie im auf der Themenseite Wohngeld.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026
Werner Freitag
27.09.2024 11:18 Uhr
Schade, man kann eigene Kommentare nicht bearbeiten oder loeschen. Das Geschriebene gilt bei einer Last von 393 Euro.
Ich hab es auch fuer mehrere Personen bei gleicher Miete z.B. 500Euro durchgespielt. Niedrige Einkommen erhalten sowohl prozentual als auch absolut eine viel kleinere Wohngelderhoehung als hoehere. ..
Und nieman interessiert es.
Interessant.
Werner Freitag
22.09.2024 11:26 Uhr
Allein es stimmt gar nicht.
Z.B. bei einem Einpersonenhaushalt und Mietstufe 2 betraegt die Erhoehung bei einem anrechenbaren Einkommen von 396 Euro 5 Euro bzw. 1%. Bei einem anrechenbaren Einkommen von 1100 Euro 14% und bei einem anrechenbaren Einkommen von 1400 Euro 28 Euro bzw. 47%. Durchschnittlich 9%. Absurd und voellig abwegig.
22.09.2024 11:24 Uhr
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.