Wohngeld 2020: Bundesrat beschließt Erhöhung

Wohngeld erhalten derzeit Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II bekommen. Zum 1.1.2020 wird das Wohngeld erhöht.

Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Zuletzt wurde das Wohngeld Anfang 2016 angepasst. Bereits am 8.5.2019 hat das Bundeskabinett beschlossen den staatlichen Mietzuschuss zum 1.1.2020 zu erhöhen. Der Bundesrat hat der Reform in seiner Sitzung am 8.11.2019 zugestimmt. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Wohngeld: Dynamische Erhöhung ab 2022 und mehr Leistungsberechtigte

Ab dem 1.1.2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Wohngeld 2020

Das Gesetz wurde am 5.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 1.1.2020 in Kraft. 


Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie im auf der Themenseite Wohngeld.

Bundesrat
Schlagworte zum Thema:  Wohngeld