Gericht untersagt irreführende Filterfunktion bei Arztterminen
Das Buchungsportal Doctolib muss nach einem Urteil seine Filterfunktion bei der Anzeige von Terminen anpassen. In der bisherigen Form sei sie irreführend, weil sie Kassenpatienten auch Termine anzeigt, die nur für privat Versicherte und Selbstzahler zugänglich sind, wie das Landgericht Berlin bereits im November urteilte und nun bekannt wurde.
Dies geschehe nach den Angaben auch, wenn Nutzerinnen oder Nutzer die Einstellung «gesetzlich versichert» ausgewählt hätten. Dadurch wird aus Sicht der Richter die Erwartung enttäuscht, die Möglichkeit zu haben, ohne Vorkasse behandelt zu werden.
Das Landgericht untersagte Doctolib, die entsprechende Filterfunktion weiter zu verwenden. Damit war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (vzbv) erfolgreich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Buchungsportal habe Berufung eingelegt. Als zweite Instanz ist nun das Berliner Kammergericht zuständig.
Patientenbeauftragter: Richtungsweisendes Urteil
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, sprach gleichwohl von einem richtungsweisenden Urteil. «Zwischen privat und gesetzlich Versicherten bildet sich zunehmend eine Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung spürbar ist», erklärte Schwartze. «Mit einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten zusätzlich unnötig erschwert.»
Klage nach Verbraucherbeschwerden
Der Bundesverband hat nach eigenen Angaben geklagt, weil bei den Verbraucherzentralen Beschwerden eingingen. «Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Sie dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn die Versicherten das explizit wünschen», sagte Vorstandschefin Ramona Pop dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Nötig sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale.»
Hinweis: Landgericht Berlin, Urteil v. 18.11.2025, 52 O 149/25
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
953
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
752
-
Neue Arbeitsverhältnisse
544
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
401
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
367
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
289
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
242
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
228
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
200
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
19010
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026