Gesetzgebung

Bundesrat fordert Überarbeitung der Krankenhausreform


Krankenhausreform

Der Bundesrat hat sich am 21.11.2025 zur geplanten Krankenhausreform positioniert. Er kritisiert die Vergütungssystematik und fordert eine Förderung sektorenübergreifender Strukturen. Die Länder begrüßen Investitionen des Bundes, lehnen jedoch Budgetkürzungen für psychiatrische Kliniken ab. Der Bundestag berät nun weiter.

Nach einer umfangreichen Debatte hat sich der Bundesrat am 21. November 2025 in einer ausführlichen Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Krankenhausreform positioniert. So fordert er von der Bundesregierung beispielsweise, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, da nicht klar sei, wie diese konkret ausgestaltet und in der Praxis umgesetzt werden solle. Es sei derzeit kaum einzuschätzen, welche Auswirkungen das geplante Vergütungssystem auf die Versorgungslandschaft habe. 

Weiterentwicklung bei sektorübergreifender Versorgung

Außerdem müssten die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterentwickelt werden, da diese bisher hinter den Erwartungen zurückblieben. Insbesondere werde die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen nun auch ambulant anzubieten nicht ausgeschöpft. Um dies zu ermöglichen, sei es auch notwendig, sektorenübergreifende und -verbindende Strukturen zu fördern.

Die Länder begrüßen, dass der Bund sie dabei unterstützen möchte, die Krankenhausinfrastruktur durch zusätzliche Investitionen zu modernisieren. Eine nachhaltige positive Entwicklung setze aber auch voraus, dass die Entgelte ein auskömmliches Wirtschaften ermöglichen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat unter anderem Regierungspläne zur Absenkung der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern ab.

Was die Bundesregierung vorhat

Die Ziele der Krankenhausreform aus dem Jahr 2024, die Qualität und Effizienz der Versorgung zu sichern, sollen durch die geplanten Anpassungen gewahrt bleiben, so die Bundesregierung. Die Krankenhausversorgung soll insbesondere auf dem Land gestärkt werden. Hierfür sind zusätzliche Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Ob und wann diese erforderlich sind, soll dabei in enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und Krankenhäusern entschieden werden.

Weniger Leistungsgruppen

Zudem ist geplant, die Krankenhausbehandlungen in 61 statt bisher 65 Leistungsgruppen einzuteilen, wobei für jede Gruppe Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden. So soll eine bessere Ausrichtung an den tatsächlichen Versorgungsbedürfnissen ermöglicht werden. 

Finanzierung des Transformationsfonds

Ebenfalls angepasst werden soll die Finanzierung. Der Bundesanteil am Krankenhaustransformationsfonds soll nun durch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und nicht mehr über Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Außerdem ist geplant, dass der Bund für die ersten vier Jahre jährlich eine zusätzliche Milliarde Euro übernimmt, um die Länder zu entlasten. So würde der Anteil des Bundes an diesem Fonds von 25 auf 29 Milliarden Euro steigen.

Vorhaltevergütung verschoben

Schließlich sieht der Regierungsentwurf vor, die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr zu verschieben. Gleiches gilt für die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeiträge. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge um ein Jahr verlängert werden.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugestellt. Dann befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz. Hat er es verabschiedet, kommt das Einspruchsgesetz erneut zum Bundesrat.

Bundesrat

Schlagworte zum Thema:  Krankenhaus , Gesetzgebung , Reform
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