Krankenhaus

Bild: Haufe Online Redaktion
Neben den Pflegekräften stellen die Ärzte die größte Gruppe im Krankenhaus. Tarifliche Regelungen für die Beschäftigung von Ärzten finden sich im TVöD/TV-L, TV-Ärzte/VKA bzw. TV-Ärzte Länder.
Die tariflichen Bestimmungen für die Beschäftigung von Ärzten in kommunalen Krankenhäusern finden sich im TV-Ärzte/VKA bzw. im TVöD-K und TVöD-B. Im Bereich der Länder sind bei der Beschäftigung von Ärzten die Bestimmungen des TV-Ärzte Länder zu beachten. Des Weiteren enthält der TV-L Sonderregelungen in § 41 für Ärzte an Universitätskliniken und in § 42 für Ärzte außerhalb von Universitätskliniken.