Neues Meldeportal "Mehr Patientensicherheit" gestartet
Ein neues Meldeportal für Versicherte soll kritische Vorfälle und Probleme bei Behandlungen sammeln und für generelle Verbesserungen der Versorgung auswerten. «Die Perspektive der Patientinnen und Patienten ist äußerst wertvoll, um systembedingte Fehlerrisiken systematisch zu erkennen und abzubauen», sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), zum Start des Angebots am 15.2.2024 in Berlin. Auf dem Portal «Mehr Patientensicherheit» des Verbands der Ersatzkassen (vdek) können Versicherte aller Kassen und Angehörige online Fälle melden, bei denen in Praxen, Kliniken und anderen Einrichtungen etwas schlecht oder besonders gut gelaufen ist. Die Angaben sollen anonymisiert und beispielhafte Fälle veröffentlicht werden.
Qualitäts- und Risikomanagement durch Wissen und Erfahrung von Versicherten und Angehörigen
Solche Berichtssysteme seien bewährt und ein wichtiger Bestandteil des Qualitäts- und Risikomanagements in Gesundheitseinrichtungen, sagte Ulrike Elsner, Vorstandschefin des Ersatzkassenverbands, dem unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit angehören. Kaum genutzt würden bisher aber Wissen und Erfahrung von Versicherten und Angehörigen. Dabei seien sie oft die Einzigen, die den kompletten Behandlungsprozess erlebten.
Meldeportal als Frühwarnsystem
Die Meldungen sollen von Experten der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit analysiert und dann in anonymisierter Form aufbereitet werden – etwa auch mit «Tipps des Monats» oder einem «Fall des Monats». Geschäftsführer Marcus Rall sprach von einer Art «Frühwarnsystem». Es gehe nicht darum, Einzelfälle zu verfolgen, sondern von Einzelfällen für alle zu lernen, auch bevor Schäden eintreten. Im Blick stehen auch positive Beispiele.
Kein Ersatz für individuelle Beschwerden
Das Portal ist den Angaben zufolge zunächst als Pilotprojekt bis Ende 2025 angelegt und hat ein Budget von rund 300.000 Euro. Gerechnet wird mit 600 Fällen, die bearbeitet werden. Der Patientenbeauftragte Schwartze sagte, das Portal sei kein Ersatz für individuelle Beschwerden. Es biete aber die eine Grundlage, dass das gesamte System lernen könne.
Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich auch bei Gutachtern und Schlichtern der Ärzte und bei den Kassen melden, die dann Gutachten in Auftrag geben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung
IGeL: Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026