TV Ärzte an Unikliniken Tarifrunde 2023 aktueller Stand

Am 26.3.2024 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken geeinigt. Das Gehalt wird in zwei Schritten um 10 Prozent erhöht.

Inhalt der Tarifeinigung TV-Ärzte

In der fünften Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Eckpunkte geeinigt:

Erhöhung der Entgelte

Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen in einem ersten Schritt zum 1.4.2024 um 4 Prozent und in einem zweiten Schritt zum 1.2.2025 um 6 Prozent. Damit erhalten die Ärztinnen und Ärzte innerhalb von 10 Monaten linear 10 Prozent mehr Gehalt. Wenn man das Volumen der Arbeitszeitreduzierung und den Zinseszinseffekt mit einrechnet, bedeutet dies nach Mitteilung des Marburger Bundes über die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten eine faktische Gehaltserhöhung von 15,75 Prozent.

Zusätzlich wird in der Entgeltgruppe der Oberärztinnen und Oberärzte ab dem 10. Jahr eine weitere Erhöhungsstufe auf dem Niveau des Einstiegsgehalts von Leitenden Oberärzten bzw. Chefarzt-Stellvertretern eingerichtet.

Absenkung der Arbeitszeit und Erfassung der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird zum 1.1.2026 von 42 auf 40 Wochenstunden abgesenkt.

Zudem wird eine obligatorisch elektronische Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit eingeführt. Die Arbeitgeber haben zugesichert, die erbrachten Leistungen nicht nur zu dokumentieren, sondern auch tatsächlich zu vergüten.

Mehr Verlässlichkeit bei der Dienstplanung

Zur Dienstplanung werden zum 1.1.2025 Regelungen eingeführt, die zu mehr Verlässlichkeit führen sollen. Davon erfasst sind alle Dienstformen, einschließlich Vollarbeit. Der Dienstplan muss spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Tabellenentgelts zahlen. Neu definiert wird ab 1.4.2024 der für die Zeitzuschläge je Stunde maßgebliche Zeitraum für die Nachtarbeit. Danach ist Nachtarbeit die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, bisher begann dieser Zeitraum erst um 21 Uhr.

Laufzeit der Tarifeinigung

Die Laufzeit der Einigung beträgt 30 Monate bis zum 31.3.2026. 

TdL: "Tragfähige Einigung erzielt"

Die Arbeitgeber zeigen sich mit der Tarifeinigung zufrieden: „Beide Tarifvertragsparteien haben Verantwortung übernommen und in der fünften Verhandlungsrunde eine tragfähige Einigung erzielt“, so die Verhandlungsführerin der TdL, die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, dass die Verhandlungen zwar hart in der Sache aber fair und besonnen im Umgang geführt wurden.“

Marburger Bund: "Positive Perspektiven überwiegen"

Der Marburger Bund sieht in der Tarifeinigung einen guten Kompromiss. „Unsere Verhandlungskommission hat über mehrere Monate in insgesamt fünf Verhandlungsrunden viel Zeit und Arbeit in dieses Ergebnis investiert. Wie bei jedem Kompromiss hat auch dieser Abschluss positive und negative Aspekte. Auf der Habenseite steht eine ordentliche Gehaltserhöhung und eine merkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit, die wir in dieser Tarifrunde nicht fordern konnten, aber in den Verhandlungen herausgehandelt haben. Über die Gesamtlaufzeit werden wir nach heutigem Stand auch das Delta zu den Ärztegehältern an den kommunalen Kliniken schließen. Wir hatten uns mehr vorgenommen, mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass mit der TdL derzeit keine Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems zu verhandeln ist. Besonders schmerzhaft ist auch die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren. Das ist mehr als nur ein Wermutstropfen. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aber die positiven Perspektiven, die sich aus diesem Abschluss ergeben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

Geltungsbereich des Tarifvertrages

Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.

Marburger Bund / TdL
Schlagworte zum Thema:  Tarifverhandlung, Krankenhaus, Arzt