TV-L-Tarifrunde 2023 aktueller Stand

Am 9. Dezember 2023 haben die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften verdi und dbb eine Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder erzielt. Die Beschäftigten erhalten höhere Entgelte und eine Inflationsausgleichsprämie. Nach der Bestätigung der Tarifeinigung am 16. Januar 2024 durch die Gewerkschaften werden nun die Redaktionsverhandlungen durchgeführt.

In der dritten Runde der Verhandlungen für Tarifbeschäftigte der Länder haben die TdL und die Gewerkschaften am 9. Dezember 2023 eine Einigung erzielt. Die Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten liegen zwischen 8 und 16 Prozent. Die Kostensteigerung für die TdL beträgt mehr als 11 Prozent. Nach Mitteilung der Gewerkschaft ver.di hat die Bundestarifkommission ö.D. nach Auswertung der Mitgliederbefragung dem Ergebnis der Tarifeinigung zugestimmt.

TV-L-Tarifrunde 2023: Eckpunkte der Tarifeinigung

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Die Entgelte der Beschäftigten werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Die Tarifbeschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro im Dezember 2023, danach in zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.
  • Für die Beschäftigten im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind Verbesserungen vorgesehen.
  • Die bisher außertarifliche Hauptstadtzulage in Berlin wird wegen der besonderen Hauptstadtsituation tarifiert.
  • Für studentische Hilfskräfte wurden erstmals Mindestentgelte (Stundenentgelt ab Sommersemester 2024: 13,25 Euro) vereinbart, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
  •  Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.
  • In einem neuen § 19b TV-L wird die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing ab Januar 2024 ermöglicht. In Bayern und Baden-Württemberg wird die neue Vorschrift nicht angewendet, da dort schon Regelungen zum Fahrrad-Leasing existieren.
  • Das Ergebnis der Tarifrunde wird von den jeweiligen Ländern auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder übertragen.
  • Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

TdL: "Kein einfacher Kompromiss"

Zum Ergebnis der Tarifverhandlungen sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Dieser Kompromiss ist für beide Seiten nicht einfach. Deshalb bin ich erleichtert, dass beide Tarifvertragsparteien angesichts der herausfordernden Ausgangslage Bereitschaft gezeigt haben, sich zu einigen. Die öffentlichen Haushalte befinden sich im Krisenmodus, gleichzeitig wird es für uns als Länder schwieriger, Personal zu gewinnen und zu halten. Mir ging es um einen für die Beschäftigten insgesamt fairen und für die Länderhaushalte gerade noch machbaren Abschluss - das haben wir gemeinsam nach sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen erreicht. Wichtig ist, dass wir insbesondere für die Nachwuchskräfte gemeinsam Gutes erreichen konnten. Auch enthält der Tarifvertrag viele soziale Komponenten, die gerade in den unteren Lohngruppen helfen werden, besser mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zurecht zu kommen. Dies alles können die Länder aber nur deshalb leisten, weil die insgesamt 23,9 Milliarden Euro Gesamtkosten auf drei Haushaltsjahre verteilt werden können.“

Gewerkschaften zeigen sich zufrieden

„Der Abschluss ist ein großer Erfolg. Wir haben mit Bund und Kommunen gleichgezogen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zur Tarifeinigung. „Die Arbeitgebenden haben letztlich eingesehen, dass sie es sich schon aus Eigeninteresse nicht leisten können, auf einem immer härter umkämpften Arbeitsmarkt bei der Bezahlung weiter zurückzufallen. Wer Beschäftigte binden und motivieren will, muss sie wettbewerbsfähig bezahlen. Auf diesem Weg sind wir heute mit den Ländern einen großen Schritt vorangekommen. Die Einkommenssteigerungen liegen zwischen 8 und 16 Prozent“, so Silberbach am 9.12.2023 in Potsdam. Der verdi-Vorsitzende Frank Werneke sieht nun eine Lücke zu den TVöD-Beschäftigten geschlossen: "MIt diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte."

Wie geht es weiter?

Die Gewerkschaften haben der Einigung nach Durchführung der Mitgliederbefragung am 16. Januar 2024 zugestimmt. Im Anschluss werden nun die Redaktionsverhandlungen durchgeführt. In den Redaktionsverhandlungen werden Detailfragen geklärt und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst.

Welche Beschäftigten sind betroffen?

Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.


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Schlagworte zum Thema:  Tarifverhandlung, TV-L, Entgelt