Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.
In Klinik mit 170 Beschäftigten haben nur 3 Personen kandidiert
Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor:
§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
1Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, [...]
Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen und es wurde ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern gewählt. Die Arbeitgeberin hat diese Wahl für nichtig gehalten und beim Arbeitsgericht eine entsprechende Feststellung begehrt. Dem haben die Vorinstanzen nicht entsprochen und die Betriebsratswahl für wirksam erachtet.
BAG: Betriebsratswahl ist wirksam
Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden. Das folgt vor allem aus dem in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgedrückten Willen des Gesetzgebers, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden. Bei der Betriebsratsgröße ist in der Konstellation von weniger Kandidaten als zu besetzenden Betriebsratssitzen auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG so lange zurückzugehen, bis die Zahl von Bewerbern für die Errichtung eines Gremiums mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern ausreicht.
(BAG, Beschluss v. 24.4.2024, 7 ABR 26/23)
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.791
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0271
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
9482
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
928
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
723
-
Entgelttabelle TV-L
471
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
434
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
411
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
357
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
347
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026
-
BVerwG legt EuGH Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vor
07.05.2026
-
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt
07.05.2026
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
30.04.2026