Einigung in der Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
Am 25.8.2022 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund in den Tarifverhandlungen für Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) eine Einigung erzielt.
Die Tarifeinigung hat eine relativ kurze Laufzeit von 15 Monaten (1.7.2022 bis 30.9.2023). Die Erklärungsfrist für die Gremien der Tarifvertragsparteien läuft bis zum 19.9.2022.
Tarifrunde TV-Ärzte 2022: Erhöhung des Entgelts um 3,35 Prozent und Corona-Sonderzahlung
Nach der Tarifeinigung steigen die Entgelte für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ab dem 1.9.2023 um 3, 35 Prozent.
Spätestens mit dem Entgelt für Dezember 2022 erhalten die Ärztinnen und Ärzte eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass sie am 25.8.2022 dem Geltungsbereich des TV-Ärzte unterlagen und in der Zeit vom 1.1.2021 bis 25.8.2022 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Zusatzurlaub bei Leistung von Nachtarbeit
In der Tarifeinigung wurde außerdem vereinbart, dass Ärztinnen und Ärzte Zusatzurlaub bei der Leistung von Nachtarbeit erhalten und zwar
- 1 Arbeitstag bei 150 Nachtarbeitsstunden
- 2 Arbeitstage bei 300 Nachtarbeitsstunden
- 3 Arbeitstage bei 450 Nachtarbeitsstunden
- 4 Arbeitstage bei 600 Nachtarbeitsstunden
- 5 Arbeitstage bei 750 Nachtarbeitsstunden
- 6 Arbeitstage bei 900 Nachtarbeitsstunden
Verbot von Kombidiensten
Desweiteren wurde vereinbart, dass über acht Stunden hinausgehende Dienste nicht mit einer unmittelbar anschließenden Rufbereitschaft kombiniert werden dürfen. Abweichend
davon können Ärzte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nach Ende der Wartezeit des § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber zu solchen Diensten herangezogen werden.
Geltungsbereich des TV-Ärzte
Der TV-Ärzte erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.
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