Versorgung


Kollegen schreibt mit Stift auf dem Tablet
Kollegen schreibt mit Stift auf dem Tablet
Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

Kommunale Fachkräfte als Motor für Nachhaltigkeit und Digitalisierung der Verwaltung

International ist der 23. Juni der “United Nations Public Service Day”. Dieser wurde 2003 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um die Arbeit der Menschen zu honorieren, die im öffentlichen Dienst arbeiten. In diesem Jahr heben die Arbeitgeber die Bedeutung der Beschäftigten für eine nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung hervor. Die Gewerkschaften fordern eine Personaloffensive für den öffentlichen Dienst.


Altersteilzeit
Altersteilzeit
Bundesverwaltungsgericht

Zeitguthaben bleibt bei Festsetzung der Versorgungsbezüge außer Betracht

Die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erfolgt anhand der festgesetzten Teilzeitquote. Liegt diese während der Aktivphase der Altersteilzeit bei 50 %, so sind diese Zeiten nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig. Werden darüber hinaus Überstunden geleistet und im Hinblick auf eine spätere Freistellungsphase angespart, bleiben diese unberücksichtigt, wenn die angesparten Zeitguthaben wegen eines freiwilligen Wechsels des Vorruhestandsmodells nicht in Anspruch genommen werden. 








Altbaufassade Altbau Luxus
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BFH Kommentierung

Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Das BMF wird aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, indem geklärt werden soll, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind oder ob solche Leistungen gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.











Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Praxis-Tipp

Übergabe von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen

Als Sonderausgaben abziehbar sind lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Korrespondierend dazu muss der Übergeber die Versorgungsleistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Fraglich war, ob der Übergeber seine Geschäftsführertätigkeit komplett aufgeben muss, oder ob es ausreicht, wenn auch der Übernehmer Geschäftsführer wird, damit von einer derart begünstigten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ausgegangen werden kann.