Altersgeldgesetz im Bundesrat verabschiedet
Das Altersgeldgesetz des Bundes hat am 5.7.2013 den Bundesrat passiert und damit die letzte parlamentarische Hürde genommen. Das Gesetz regelt, dass künftig freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der bislang obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn im Bundesbereich einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend zu machen.
„Damit ist eine vom dbb seit langem erhobene Forderung erfüllt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. „Wir haben stets auf eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinarstrafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das führte zu einem substanziell geminderten Alterseinkommen.“
Auszahlung des Altersruhegelds bei Erreichen der Altersgrenze
Die Höhe des Anspruchs laut Altersgeldgesetz richtet sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und der abgeleisteten, altersgeldfähigen Dienstzeit. Eine Auszahlung der Altersgeldansprüche erfolgt jedoch grundsätzlich erst mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das Altersgeld ist keine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entsteht vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Die Höhe des Altersgeldanspruchs wird entsprechend den Beamtenbezügen dynamisiert.
Ziel des Gesetzes war es auch, eine Benachteiligung der ausscheidenden Beamten aus der Welt zu schaffen und damit den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten.
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
828
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026