Eine Verwaltungsanweisung befasst sich umfangreich mit der Behandlung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben.mehr
Der Privatschulbesuch eines Kindes mag vielleicht förderlich, aber nicht in jedem Fall medizinisch nötig sein. Das begrenzt die Möglichkeiten der Steuerersparnis. Die staatliche Schule ist unflexibler, hat ein geringeres Niveau oder das Klima auf dem Pausenhof ist zu rau? Die Gründe, weshalb Eltern ihren Nachwuchs auf eine - in der Regel kostenpflichtige - Privatschule schicken, sind vielfältig.mehr
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Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen.mehr
Negative Einkünfte sind, soweit sie nach § 10d Abs. 1 EStG zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr.mehr
Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann.mehr
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist. Die Verrechnung und die Hinzurechnung sind unabhängig davon vorzunehmen, ob im Erstattungsjahr noch eine Änderung der Bescheide der Zahlungsjahre möglich ist.mehr
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt werden.mehr
Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden. So entschied das FG Köln.mehr
Bleibt Arbeitslohn aus einem Drittstaat in Deutschland steuerfrei, sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. mehr
Für ein Hausnotrufsystem, das lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom BFH-Urteil v. 3.9.2015, VI R 18/14, BStBl II 2016, S. 272).mehr
Das BMF hat ausführlich dargestellt, welche einkommensteuerlichen Folgen sich aus dem Versorgungsausgleich ergeben. Das Top-Thema fasst die wichtigsten Aussagen zusammen.mehr
Bei steuerfreiem Arbeitslohn für eine Tätigkeit in einem Drittstaat sind Vorsorgeaufwendungen (hier: Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung) nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das gilt – ohne Verfassungsverstoß – auch dann, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird.mehr
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar als Sonderausgaben abziehbar. Diese dürfen jedoch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.mehr
Die Beiträge zur Basisabsicherung können grundsätzlich bei der Veranlagung des wirtschaftlich belasteten Versicherungsnehmers (Beitragsschuldner) als Sonderausgaben berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer die versicherte Person ist.mehr
Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist.mehr
Übersteigen bei den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 3a EStG die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen, ist der Erstattungsüberhang zunächst mit anderen im Rahmen der jeweiligen Nummer anzusetzenden Aufwendungen zu verrechnen.mehr
Hängt die Riester-Günstigerprüfung von einem Antrag des Steuerpflichtigen ab oder ist schon die Zertifizierung mit nachfolgender Datenübermittlung als Antrag zu werten?mehr
Nach § 35 Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nach Abs. 3 nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht wird.mehr
Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und ändert das BMF-Schreiben v. 21.12.2017.mehr
Die Beitragserstattungen an einen Versicherten nach § 210 SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) sind als Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerbar und nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. Sie sind nicht mit den Altersvorsorgeaufwendungen zu verrechnen.mehr
Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG unentgeltlich. Wird nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor.mehr
Zu den Sonderausgaben für Kinderbetreuung zählen auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson, wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Der Fahrtkostenersatz ist nach einem Urteil des FG München nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird.mehr
Die Erledigung eines Basisrentenvertrags durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. So entschied das FG Düsseldorf.mehr
Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs an den Arbeitgeber zurückgezahlt hat, können vom Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. So entschied das FG Münster.mehr
Die Finanzverwaltung hat sich mit den Besonderheiten bei der Erstattung von Vorsorgeaufwendungen beschäftigt und ergänzt frühere BMF-Schreiben.mehr
Werden Zinseinnahmen zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuerist in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die insoweit geänderte Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung wirksam wird.mehr
Erhalten privat Krankenversicherte unabhängig von eigenen Gesundheitsausgaben einen Bonus von ihrer Versicherung, zählt dieser Betrag als Beitragsrückerstattung. Dadurch mindert er die in der Einkommensteuererklärung ansetzbaren Sonderausgaben.mehr
Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.mehr
Das FG Düsseldorf hat in zwei Klageverfahren entschieden, dass für die Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung kein Sonderausgabenabzug zu gewähren ist.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Steuerbegünstigung für ein Baudenkmal, das in Frankreich belegen ist, beschäftigt.mehr
Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht.mehr
Was bei der Betreuung der Kinder durch Angehörige gilt, insbesondere im Hinblick auf die Fahrtkostenerstattung von Großeltern, wird nachfolgend erläutert.mehr
Als Sonderausgaben abzugsfähig ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG die "gezahlte Kirchensteuer". Die Regelung wird durch § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG ergänzt, wonach erstatte Kirchensteuer, die zu einem Erstattungsüberhang führt, dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen ist. Gilt dies nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht?mehr
Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand gemäß § 10a Abs. 1, 2 EStG setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, der in Form einer Anlage AV als amtlicher Erklärungsvordruck gestellt werden muss.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die steuerliche Behandlung von Prämien zur obligatorischen Schweizer Unfallversicherung für sog. Nichtberufsunfälle eines Grenzgängers vom versicherten Risiko abhängt.mehr
Beiträge an einen Solidarverein können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall kann auf der Grundlage sowohl deutschen als auch ausländischen Rechts bestehen.mehr
Überlässt der geschiedene Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgaben absetzen.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung nicht zu den Werbungskosten zu zählen sind.mehr
Im Gegensatz zu den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und den Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung sind Beiträge für eine freiwillige private Pflegeversicherung nicht als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben zu berücksichtigen und können sich daher nicht über den Höchstbetrag hinaus auswirken.mehr
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten stellt sich die Frage, ob vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Zuschüsse zur Betreuung des Kindes auf den Bruttobetrag der Kinderbetreuungskosten anzurechnen sind.mehr
Kann die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auch für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem "außerhalb des betreuten Wohnens" gewährt werden?mehr
Nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 %, höchstens um 1.200 EUR. Diese Ermäßigung gilt nur für Arbeitskosten, die aber auch noch einmal aufgeteilt werden müssen.mehr
Alljährlich veröffentlicht das BMF die Prozentsätze, nach denen im Ausland gezahlte Globalbeiträge zur Sozialversicherung auf die hierzulande geltenden Abzugstatbestände des § 10 EStG aufgeteilt werden müssen. Die Aufteilungsmaßstäbe gelten jeweils für den folgenden Veranlagungszeitraum. Aktuell wurden die Prozentsätze für den VZ 2021 veröffentlicht.mehr
Das BMF hat die Grundsätze einer Entscheidung des BFH vom 05.11.2019 zum Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz übernommen.mehr
Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind als Basisvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Dies bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG.mehr
Das FG Münster entschied, dass ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen ist, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.mehr
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.mehr
Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Sonderausgaben abziehbar. Gilt dies auch für Aufwendungen für ein Kinderferienlager?mehr
Beantragt ein Ehepaar die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer und den hälftigen Abzug der Sonderausgaben, sind im ersten Schritt die von den Beiden getragenen Vorsorgeaufwendungen zu addieren und aufzuteilen. Erst danach erfolgt die Günstigerprüfung. mehr