Sonderausgaben























Finanzamt Schild
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Krankenversicherung

Beiträge, aber nicht Steuern gespart

Wer gesund bleiben und sich fit halten will, muss dafür einiges ausgeben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich abzugsfähig – allerdings nur für eine Basisabsicherung. Wer darüber hinaus Beiträge sparen oder gar zurückbekommen möchte und deswegen selbst Arztrechnungen bezahlt, kann nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt entsprechende Krankheitskosten anerkennt. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg vor kurzem bekräftigt.




Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Praxis-Tipp

Übergabe von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen

Als Sonderausgaben abziehbar sind lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Korrespondierend dazu muss der Übergeber die Versorgungsleistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Fraglich war, ob der Übergeber seine Geschäftsführertätigkeit komplett aufgeben muss, oder ob es ausreicht, wenn auch der Übernehmer Geschäftsführer wird, damit von einer derart begünstigten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ausgegangen werden kann.