Selbst getragene Krankenbehandlungskosten eines Privatversicherten
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16
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