Private Krankenversicherung




Älteres Ehepaar bei Pause auf Fahrradtour
Älteres Ehepaar bei Pause auf Fahrradtour
Gesetzliche Krankenversicherung

Kurzzeitiger Teilrentenbezug: Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung möglich

Rentner und Rentnerinnen dürfen sich grundsätzlich dazu entscheiden, nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich passend dazu mit der Frage befasst, ob Rentner durch die nur vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.


Ärztin
Ärztin
Krankenhausversorgung

Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten pauschale Förderung

Bereits im fünften Auszahlungsjahr beziehen bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag, um hier die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Somit bekommen 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im Jahr 2025 eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt werden 60,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung gezahlt.


Gesundheitskarte ragt aus Geldbeutel
Gesundheitskarte ragt aus Geldbeutel
Individuelle Gesundheits-Leistungen

Verbot schädlicher Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen gefordert

Gesundheitspolitiker setzen sich für mehr Schutz vor umstrittenen Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen ein. Sie fordern ein Verbot von Behandlungen, die medizinisch als schädlich oder unwirksam eingestuft werden. Diese Forderung zielt darauf ab, die Qualität der Patientenversorgung zu sichern und die Praxis von nicht evidenzbasierten, oft teuren Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) einzudämmen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.


Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Versicherungsrecht

Beiträge bei freiwilliger Krankenversicherung: Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten

Die Höhe der Beiträge von freiwillig Krankenversicherten richtet sich nach deren beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person zu berücksichtigen. Das hessische Landessozialgericht entschied nun, dass auch das Einkommen von privat versicherten Ehegatten bzw. Lebenspartnern für die Beitragsberechnung von Bedeutung ist. 












Kurve Anstieg Frauenquote
Kurve Anstieg Frauenquote
Private Krankenversicherung

Unwirksame Beitragserhöhung in der PKV: Axa-Versicherte bekommt Geld zurück

Die privaten Krankenversicherungen müssen bei einer Prämienerhöhung darüber informieren, welche Änderungen bei den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation maßgeblich dafür sind, dass sich die Beiträge erhöhen. Allgemeine Hinweise genügen dafür nicht. Fehlen hinreichende Informationen, sind die Erhöhungen unwirksam und die Versicherung muss sie zurückzahlen.









Finanzamt Schild
Finanzamt Schild
Krankenversicherung

Beiträge, aber nicht Steuern gespart

Wer gesund bleiben und sich fit halten will, muss dafür einiges ausgeben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich abzugsfähig – allerdings nur für eine Basisabsicherung. Wer darüber hinaus Beiträge sparen oder gar zurückbekommen möchte und deswegen selbst Arztrechnungen bezahlt, kann nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt entsprechende Krankheitskosten anerkennt. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg vor kurzem bekräftigt.














Niesen
Niesen
Private Krankenversicherung

Trotz verschwiegener Vorerkrankung: Versicherungsschutz nicht verloren

Glück hatte eine Versicherungsnehmer, dessen verschwiegene Vorerkrankung ohne Folgen blieb: Verschwiegene Krankheiten gehören zu den klassischen Streitpunkten zwischen Versicherern und Kunden und kosten zumeist den Versicherungsschutz. Hier hatte die Versicherung aber nicht ordnungsgemäß auf die Anzeigepflicht hingewiesen, sie konnte daher weder vom Vertrag zurücktreten noch kündigen.





Gesundheitsmanagement
Gesundheitsmanagement
Schmerzensgeld

Verschlimmerte MS, weil Krankenversicherung das verordnete Medikament verweigert

Eine Versicherung darf die Behandlungsempfehlung eines Arztes von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Hält der das Medikament für entbehrlich oder ersetzbar, sieht es für den versicherten Patienten schlecht aus. Selbst wenn sich die Gesundheit des Betroffenen wegen des nicht gezahlten und nicht eingenommenen Medikamentes verschlechtert, haftet die Versicherung in der Regel nicht. Ausnahme: Das  Gutachten war offenkundig unrichtig.