Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (SGB III). Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, den Verdienstausfall von Arbeitnehmenden aufgrund von Kurzarbeit teilweise auszugleichen und so betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.


News 01.02.2024 Landessozialgericht

News 31.10.2023 Coronapandemie

Was ist Kurzarbeitergeld?

Mit dem Begriff "Kurzarbeitergeld" ist eine Ausgleichszahlung gemeint, die dazu dient, Betriebe vor allem in wirtschaftlicher Notlage finanziell zu unterstützen. Die Leistung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich nach der gekürzten Arbeitszeit und dem regulären Entgelt. Mit dem Kurzarbeitergeld können Arbeitsplätze gesichert und Verdienstausfälle teilweise ausgeglichen werden.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Zunächst muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen (Informationen dazu lesen Sie auf unserer Themenseite Kurzarbeit). Erst danach erfolgt die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes an die Mitarbeitenden. Doch nicht alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können Kurzarbeitergeld erhalten. Ein Blick auf die persönlichen Voraussetzungen:

1. Versicherungspflichtige Beschäftigung, keine Minijobber

Kurzarbeitergeld erhalten nur Beschäftigte, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aufnehmen (auch im Anschluss an eine Ausbildung). Geringfügig Beschäftigte, versicherungsfreie Mitarbeitende (also kurzfristig beschäftigte Aushilfen und 520-Euro-Kräfte) sowie unständig Beschäftigte sind vom Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen. Aushilfen können dann Kurzarbeitergeld beziehen, wenn sie im Kalenderjahr mehr als 70 Arbeitstage beziehungsweise drei Monate kurzfristig beschäftigt arbeiten. 

2. Fortbestand der Beschäftigung

Das Arbeitsverhältnis darf nicht bereits gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein. Kurzarbeitergeld soll ja gerade der Erhaltung eines Arbeitsplatzes dienen. Entscheidend ist dabei die Kündigung, nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung infolge der regelmäßig einzuhaltenden Kündigungsfrist. Die Bezugsberechtigung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin für Kurzarbeitergeld endet daher bereits mit dem Ausspruch einer Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Während einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen. Das gilt auch dann, wenn die Entgeltfortzahlung ausschließlich aufgrund des Arbeitsausfalls nicht gezahlt wird. Während des Bezuges von Krankengeld besteht der Anspruch allerdings nicht.

3. Keine Weiterbildungsmaßnahmen mit Leistung der Bundesagentur für Arbeit

Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird. Auch für Auszubildende ist Kurzarbeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Ist sie unvermeidbar, muss der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung für sechs Wochen ungekürzt weiterzahlen. 

4. Keine Sperre

Die Arbeitsagenturen versuchen, Beschäftigte in Kurzarbeit in andere Arbeitsverhältnisse - auch als Zweitarbeitsverhältnis - zu vermitteln. Die Mitarbeitenden müssen an den Vermittlungsbemühungen mitwirken. Nimmt eine anspruchsberechtigte Person eine von der Arbeitsagentur angebotene zumutbare Beschäftigung nicht an oder tritt sie nicht an, ohne für ihr Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, tritt – wie beim Bezug vom Arbeitslosengeld – eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ein.

Wie wird das Kurzarbeitergeld beantragt?

Das Kurzarbeitergeld wird bei der Agentur für Arbeit angezeigt und beantragt. Dies kann über das Online-Portal eServices erfolgen. Arbeitgeber beantragen monatlich nachträglich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Für den fristgerechten Eingang gilt eine Dreimonatsfrist.

Wer zahlt was bei Kurzarbeit?

Arbeitgeber zahlen regulär den Betrag für die geleisteten, reduzierten Arbeitsstunden. Vom Verdienstausfall zahlt die Agentur für Arbeit 60 bzw. 67 Prozent – je nachdem, ob es sich um Beschäftigte mit oder ohne Kind handelt.

Was bedeutet das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmende ist das Kurzarbeitergeld mit einer vorübergehend verringerten Arbeitszeit verbunden. Sie erhalten entsprechend der reduzierten Arbeitszeit auch einen geringeren Lohn. Um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen, leistet die Agentur für Arbeit eine Entgeltersatzleistung. Deren Höhe hängt unter anderem von der reduzierten Stundenanzahl ab.

Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit

Wird für das ausfallende Arbeitsentgelt Kurzarbeitergeld gezahlt, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge sowie den Zusatzbeitrag der Krankenkassen für das fiktive Arbeitsentgelt allein tragen. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Beiträge sind 80 Prozent der Bruttoentgeltdifferenz.

Erbringt die betroffene Person in verringertem Umfang Arbeitsleistung und wird dafür Kurzlohn gezahlt, ist der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge für den Kurzlohn hälftig vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden zu tragen. Während der Coronapandemie galten Sonderregelungen für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld. 

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist vom regulären Lohn und von der reduzierten Stundenanzahl abhängig. Bei einem monatlichen Verdienst von 1.000 Euro und 50 Prozent Arbeitszeit leistet der Arbeitgeber 500 Euro. Die Agentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Verdienstausfalls bzw. 67 Prozent bei Arbeitnehmenden mit Kindern (300/335 Euro). Während der Coronapandemie galten befristet höhere Leistungssätze.


News 01.07.2023 Coronapandemie

Um Unternehmen und Beschäftigten in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Sicherheit zu verschaffen, gab es erleichterte Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld. Diese laufen nun am 30. Juni 2023 aus.mehr

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News 01.03.2023 Beitragsrecht

Bisher haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Auffassung vertreten, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund eines Kurzarbeitergeldbezuges im Falle einer Rückforderung des Kurzarbeitergeldes nach vorausgegangener vorläufiger Bewilligung erhalten bleibt. Für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 wird daran nicht mehr festgehalten.mehr

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News 08.12.2022 8. SGB IV-Änderungsgesetz

Beim Kurzarbeitergeld und dem Arbeitslosengeld gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zukünftig neue Bemessungsgrundlagen. Zusätzlich wird mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte entfristet.mehr

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News 10.11.2022 Kurzarbeitergeld

Insbesondere während der Coronapandemie wurden Anträge auf Kurzarbeitergeld großzügig bewilligt - allerdings stets unter Vorbehalt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft innerhalb von sieben Monaten nach dem Leistungsbezug die bewilligten Leistungen abschließend. Fehlerhafte Entscheidungen werden dann berichtigt und überzahlte Beträge sind durch den Arbeitgeber zu erstatten.mehr

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News 05.09.2022 Steuerliche und weitere Maßnahmen

Die Ampel-Koalition hat sich am Wochenende auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland geeinigt.mehr

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Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld und zahlt es aus. Doch errechnen muss es der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.mehr

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News 19.05.2022 Kurzarbeitergeld und Entschädigungen

Lohnersatzleistungen wie beispielsweise das deutlich ausgeweitete Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Durch das "Vierte Corona-Steuerhilfegesetz" wird auch die steuerfreie Arbeitgeberaufstockung verlängert.mehr

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News 01.04.2022 Entgeltfortzahlung

In vielen Betrieben ist immer noch Kurzarbeit angeordnet. Normalerweise müssen Arbeitgeber für gesetzliche Feiertage wie Karfreitag und Ostermontag das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den feiertagsbedingten Ausfall erhalten hätte. Doch welche besonderen Regeln gelten während der Kurzarbeit?mehr

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News 24.02.2022 Praxis-Tipp

Sind Corona-Hilfen beantragt und gehen sie ein, müssen diese richtig gebucht werden. Buchungsbeispiele für Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Kfw-Kredite und Kurzarbeitergeld finden Sie hier.mehr

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Der Tarifvertrag zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst (TV COVID) wurde von den Tarifvertragsparteien bis 31.12.2022 verlängert. Außerdem wurde die mögliche Dauer der Kurzarbeit von 21 Monaten auf 24 Monate erweitert.mehr

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News 19.11.2021 Bekämpfung der Pandemie

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. November haben Bund und Länder sich darauf verständigt, in den Ländern künftig ihre Coronamaßnahmen an festgelegten Schwellenwerten der Hospitalisierungsrate auszurichten. Die Länder drängen außerdem auf die Einführung einer Impfpflicht für Pflegeberufe.mehr

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News 19.07.2021 Beitragsrecht

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen steuerfreien Beitragszuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Zur Berechnung der steuerfreien Zuschusshöhe gibt es neue Aussagen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.mehr

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Serie 14.07.2021 Kolumne Entgelt

Inzwischen dürfte bekannt sein, dass Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG und das Kurzarbeitergeld steuerfrei sind. Weniger bekannt dürfte sein, dass es sich bei solchen Zahlungen um Lohnersatzleistungen handelt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, der Lohnsteuerbescheinigung zu melden sind und zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer führen können. Unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp kann kaum fassen, zu welch abenteuerlichen Beanstandungen es diesbezüglich bei Steuerprüfungen kommt.mehr

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Menschen mit Behinderung neue Möglichkeiten im Alltag geben, dass ist das Ziel des Teilhabestärkungsgesetzes. Das Gesetz tritt überwiegend zum 1.1.2022 in Kraft und sieht unter anderem auch Vereinfachungen beim Meldeverfahren zum Kurzarbeitergeld vor.mehr

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News 02.06.2021 Kurzarbeitergeld

Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder, die für eine international tätige Airline mit Betriebssitz außerhalb von Deutschland beschäftigt sind und von ihrer Heimatbasis (= Homebase) in Deutschland aus den Dienst antreten, sind nicht nur steuer- und sozialversicherungspflichtig in Deutschland, sondern erwerben in Deutschland auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.mehr

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News 29.04.2021 Praxis-Tipp

Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer zur Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen. Ungefähr 10 Mio. Arbeitnehmer haben im letzten Jahr Kurzarbeitergeld bezogen. Viele von ihnen müssen für das Jahr 2020 erstmals eine Steuererklärung abgeben. mehr

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News 09.03.2021 Neu- und Sonderregelungen

Die Coronapandemie hat zu einer Vielzahl an Neu- und Sonderregelungen geführt. Diese betreffen nicht nur den Arbeitsschutz, sondern auch andere Gebiete des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht leicht – vor allem, weil viele Bestimmungen nur für einen befristeten Zeitraum gelten. Wir haben alle HR-relevanten Regelungen in einer Übersicht zusammengestellt.mehr

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News 21.01.2021 Entschädigung

Während der Coronapandemie kann es passieren, dass Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sind und in dieser Zeit in Quarantäne kommen. Wie behandelt der Arbeitgeber aber Fallkonstellationen, in denen gleichzeitig Kurzarbeitergeld und eine Quarantäne zu Verdienstausfällen führen?mehr

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News 21.12.2020 Jahreswechsel 2020/2021

Bereits der Entwurf für das "Jahressteuergesetz 2020" enthielt einige Neuregelungen, unter anderem die gesetzliche Festschreibung der für Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften wichtigen Zusätzlichkeit. Der Bundesrat hatte ergänzend Verbesserungen für das Ehrenamt und die Berücksichtigung der Kosten für das Homeoffice gefordert. Diese Wünsche werden nun erfüllt. Hinzu kommen noch weitere lohnsteuerliche Änderungen und Ankündigungen, selbst die Sachbezugsfreigrenze bleibt nicht unerwähnt. mehr

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News 18.12.2020 Urteil

Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit im Betrieb ohne rechtliche Grundlage anordnet, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer behält dann den vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber, entschied das ArbG Siegburg im Fall eines Busfahrers.mehr

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Serie 15.12.2020 Kolumne Entgelt

Das Instrument der Kurzarbeit befindet sich in Deutschland im Dauereinsatz. Die Arbeitsagentur wird am Jahresende 19 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben haben. Viel Geld, das viele Arbeitsplätze rettet. Doch unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp hat Zweifel, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht.mehr

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News 28.08.2020 Kurzarbeitergeld-Verlängerung

Die Regierung verlängert die Regelungen zur Kurzarbeit, da ein Ende der Corona-Krise noch nicht in Sicht ist. Ist das gut oder schlecht für die Betriebe? Ein Kommentar.mehr

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News 20.07.2020 Kurzarbeitergeld

Mitunter beschäftigen auch ausländische Arbeitgeber, die hierzulande keine festen betrieblichen Strukturen haben, sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland, beispielsweise im Homeoffice. Diese erhalten nach derzeitiger Praxis kein Kurzarbeitergeld. Es sprechen jedoch gute Argumente dafür, dass dies grund- und unionsrechtswidrig ist.mehr

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Serie 08.07.2020 Kolumne Arbeitsrecht

Unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten profitieren in unterschiedlichem Maße von Regelungen, die wiederum nicht von allen gleichermaßen finanziert werden. Greift hier das Solidarprinzip, nach welchem die Starken die Lasten des Schwachen mittragen? Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller legt den Finger in die Wunde der ein oder anderen Querfinanzierung und wagt sich sogar in die Vorstandsetagen deutscher Unternehmen.mehr

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News 02.07.2020 Entgeltfortzahlung

Kurzarbeit begleitet viele Unternehmen seit Monaten: Der Arbeitnehmer erhält für die Ausfallstunden ein gemindertes Einkommen durch das Kurzarbeitergeld. Besondere Regelungen gelten aber, wenn die Kurzarbeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zusammentrifft.mehr

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News 29.06.2020 Corona-Pandemie

Arbeitnehmerinnen haben während ärztlicher oder betrieblicher Beschäftigungsverbote sowie während der Schutzfristen nach § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die ihren Entgeltausfall ausgleichen sollen. Ob sich eine im Betrieb bestehende Kurzarbeit auswirkt, erfahren Sie hier.mehr

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News 11.06.2020 Corona-Krise

Im Rahmen der zeitlich befristeten Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie können auch Leiharbeitsfirmen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Welche Rolle dabei der Betriebssitz spielt, hat das Bayerische Landessozialgericht nun klargestellt.mehr

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News 05.06.2020 Coronavirus-Krise

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Insbesondere wird in der Gastronomie vorübergehend der ermäßigte Mehrwertsteuersatz einheitlich zur Anwendung kommen.mehr

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News 20.05.2020 Rechtliche Fragen zur Kurzarbeit

Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen zur Einführung von Kurzarbeit. Was ist bei der Beantragung, Beschäftigungsverboten, Mutterschutz, Urlaub oder Feiertagen zu beachten? Im Interview beantworten die Rechtsanwältinnen Nina Springer und Natalie Schirmer aktuelle Fragen zum Kurzarbeitergeld.mehr

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News 16.04.2020 Entgelt & Sozialversicherung

Die durch die Corona-Pandemie verursachte wirtschaftliche Abschwächung wirkt sich inzwischen auf den Arbeitsmarkt aus. Immer mehr Unternehmen reagieren mit Kurzarbeit, das heißt sie reduzieren Arbeitszeit und Entgelt der Belegschaft. Einen Teil dieser Einkommenseinbußen fängt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Kurzarbeitergeld auf.mehr

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News 10.04.2020 Rettungspaket

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 das zuvor vom Bundestag beschlossene milliardenschwere Maßnahmenpaket zur Abmilderung von Härten durch die Corona-Krise mit weitreichenden Notfallregelungen verabschiedet. Die Gesetze sind noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten.mehr

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News 22.05.2018 FG Kommentierung

Das FG Köln hat entschieden, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld keine ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind, sondern regulärer laufender Arbeitslohn. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof, bei dem bereits ein anderes Revisionsverfahren zur Thematik anhängig ist.mehr

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News 19.12.2017 FG Münster

Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wird, sind nach Auffassung des FG Münster als außerordentliche Einkünfte zu behandeln.mehr

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News 09.11.2016 Arbeitsförderung

Berufliche Qualifikation und Weiterbildung sind ein Schlüssel für die Fachkräftesicherung in Deutschland. Verbesserte Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Weiterbildung und die Bürokratieentlastung für Betriebe bei Kurzarbeit stehen im Fokus eines Gesetzes, welches bereits seit 1.8.2016 in Kraft ist.mehr

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News 10.10.2014 Kurzarbeit

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld soll erneut zwölf Monate lang gezahlt werden. Die Regierung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Verordnung. Die verlängerte Bezugsdauer soll bis Ende 2015 ausgedehnt werden.mehr

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News 07.11.2013 Kurzarbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sorgt vor: Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 12 Monate. Die verlängerte Bezugsdauer wurde bis Ende 2014 ausgedehnt.mehr

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News 10.06.2013 Kurzarbeit

Lichtblick für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind: Bei Arbeitsausfall durch Hochwasserschäden kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Betroffene Betriebe sollten bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen.mehr

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News 16.11.2012 Kurzarbeitergeld

Für Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) kommt eine längere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes über 6 Monate hinaus nicht in Frage.mehr

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