Kurzarbeitergeld: Auswirkungen von Rückforderungen
Während der Kurzarbeit gelten die beitragsrechtlichen Regelungen zum erzielten Arbeitsentgelt unverändert. Zusätzlich sind Beiträge von 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts zu berechnen. Diese Beiträge sind nur für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten und werden vom Arbeitgeber allein getragen. Die Beiträge aus dem fiktiven Arbeitsentgelt werden dem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit auf Antrag erstattet.
Rechtsauffassung bis zum 31. Dezember 2022
Fordert die Agentur für Arbeit das zuvor vorläufig erstattete Kurzarbeitergeld und die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge zurück, wurde bisher die Auffassung vertreten, dass die zuvor vorgenommene Beitragsberechnung aus dem Fiktiventgelt grundsätzlich unberührt bleibt. Dies galt entsprechend für ggf. neben dem Kurzarbeitergeld geleistete beitragsfreie Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld.
Nach neuerlicher Bewertung der Sach- und Rechtslage, in die auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingebunden war, halten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung an dieser Auffassung nicht weiter fest. Soweit Arbeitgeber hiernach verfahren haben, wird dieses Vorgehen für Entgeltabrechnungszeiträume bis Dezember 2022 allerdings nicht beanstandet.
Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023
Wird im Rahmen einer Prüfung der Gewährung von Kurzarbeitergeld festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 nicht vorgelegen haben, hat der Arbeitgeber – neben der Rückzahlung etwaiger Kurzarbeitergeldleistungen – die notwendigen beitragsrechtlichen Korrekturen vorzunehmen.
Dies betrifft alle Sachverhalte, sowohl mit vollständiger Rückforderung der Leistung als auch bei nur teilweise Leistungsrückforderung (z. B. bei fehlerhaftem Ansatz der Ausfallstunden). Die zuvor ermittelten Beiträge nach fiktiven beitragspflichtigen Einnahmen sind entsprechend der Rückforderung zu korrigieren. Ferner sind ggf. bisher nicht entrichtete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nachzuentrichten. Dies gilt für gegebenenfalls neben dem vermeintlichen Kurzarbeitergeld geleistete beitragsfreie Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld entsprechend.
Ob und in welcher Höhe (wieder) ein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die aufgrund der Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit entsteht, ist jeweils im Einzelfall nach den arbeitsvertraglichen Regelungen durch den Arbeitgeber zu beurteilen. Anhand des vom Arbeitnehmer zu beanspruchenden Arbeitsentgelts hat der Arbeitgeber rückwirkend die entsprechenden beitragsrechtlichen Korrekturen für den Zeitraum der Kurzarbeit, frühestens ab dem 1. Januar 2023, zu veranlassen.
Beitragsabzug beim Arbeitnehmer kaum möglich
Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den nachzuzahlenden Beiträgen ist regelmäßig nur bei den nächsten drei Entgeltabrechnungen möglich. Sofern ein Beitragsabzug beim Arbeitnehmer deswegen nicht möglich ist, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein.
Das könnte Sie auch interessieren:
Was bei Rückforderungen von Kurzarbeitergeld auf Arbeitgeber zukommt
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert
Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Kurzarbeit
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
6.5581
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
6.538
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
5.525
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.451
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.059
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.78940
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
4.518
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.3619
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
4.059
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
3.9076
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
30.10.2024
-
Aktuelle Neuerungen für Grenzgänger in die Schweiz
25.10.2024
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Weihnachtsgeld berechnen
23.10.2024
-
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
23.10.2024
-
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
23.10.2024
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
21.10.2024
-
Lohnsteuerliche Änderungen laut Jahressteuergesetz 2024
18.10.2024
-
Wann die Abholung von Arbeitsschlüsseln vor Arbeitsantritt ein Arbeitsunfall ist
17.10.2024
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
14.10.2024
-
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2024 und 2025
10.10.2024