Feiertage während der Kurzarbeit
Der Pfingstmontag am 9. Juni 2025 ist in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, während der Pfingstsonntag nur im Bundesland Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag ist. Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wie in § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist, bleibt es dabei: Die Feiertagsvergütung ist vom Arbeitgeber zu zahlen. Absatz 2 der Vorschrift stellt klar, dass die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag bei gleichzeitiger Kurzarbeit ausfällt, so zu behandeln ist, als wäre sie allein infolge des gesetzlichen Feiertages ausgefallen.
Lohnausfallprinzip gilt auch während angeordneter Kurzarbeit
Kurzarbeit ändert an den Prinzipien der Entgeltfortzahlung nichts, es bleibt beim Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, Anspruch auf den gleichen Arbeitsverdienst haben, der ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertages entstanden wäre. Ist der Betrieb in Kurzarbeit, entsteht also nur ein Anspruch in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden wäre, und im Übrigen in Höhe des fiktiven Kurzarbeitergeldes.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Das nach § 2 Abs. 2 EFZG gezahlte Entgelt ist im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld zu versteuern. Beschäftigte tragen die Lohnsteuer. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind vom Arbeitgeber grundsätzlich allein zu tragen.
Kurzarbeitergeld und Abrechnung für Feiertag
Bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes in der Kug-Abrechnungsliste für den Feiertag muss beim Soll- und Ist-Entgelt das Arbeitsentgelt in voller Höhe berücksichtigt werden.
Wird in einem Betrieb üblicherweise an Feiertagen gearbeitet, kann für Feiertage eine Zahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgen. Das setzt voraus, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer am konkreten Feiertag im Dienstplan zur Arbeit vorgesehen war.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld
Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten?
BAG-Urteil: Arbeitgeber dürfen Urlaub bei "Kurzarbeit Null" anteilig kürzen
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.3716
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.934
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.198
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.4552
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.205
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.16716
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.122
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
1.079
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.019
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.001
-
Wann Sonntagsarbeit erlaubt ist
02.04.2026
-
Unwirksame Versetzung eines Abteilungsleiters
01.04.2026
-
Feiertagszuschlag am Ostersonntag – kann eine betriebliche Übung entstehen?
31.03.2026
-
Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
30.03.2026
-
Was bei einem Arbeitsausfall wegen Flugstreichung gilt
25.03.20261
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
24.03.2026
-
Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
23.03.2026
-
EuGH nimmt Stellung zur Kündigung nach Kirchenaustritt
19.03.2026
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
18.03.20261
-
Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme
16.03.2026