Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass einer schwangeren Frau kein höheres Elterngeld zusteht, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. mehr
Bereits ab 2022 sollen Elterngeldstellen erforderliche Angaben zum Mutterschaftsgeld zur Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld elektronisch von den Krankenkassen anfordern. Doch das Verfahren verzögert sich. Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz erfolgt noch eine weitere Anpassung im Verfahren. Informationen zum Verfahren und zum Stand der Umsetzung erfahren Sie hier.mehr
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Der Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass Mütter bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie wegen der Schwangerschaft keine neue Beschäftigung bekommen.mehr
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld gemäß § 2a Abs. 4 BEEG für das zweite und die weiteren Kinder um je 300 Euro. Ob dieser Zuschlag auch bei Mehrfachadoptionen anzuwenden ist, hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) zu entscheiden.mehr
Väter würden gerne mehr Familienaufgaben übernehmen, scheitern damit aber häufig an der Realität ihres Berufslebens. Dennoch hat das Modell der "aktiven Vaterschaft" in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Das zeigt der aktuelle Väterreport des Bundesfamilienministeriums. mehr
Die Elterngeldreform soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familienalltag flexibler zu organisieren. Am 1. September 2021 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten. Damit gibt es verbesserte Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit, einen Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird gesenkt. mehr
Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte nun zu entscheiden, ob Krankengeld auf das Elterngeld Plus in gleicher Weise angerechnet wird wie auf das Basiselterngeld.mehr
Die Bundesregierung plant einen einheitlichen elektronischen Antrag für Familienleistungen. Für die Gewährung des Elterngeldes sollen zudem neue elektronische Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern, Elterngeldstellen und Krankenkassen geschaffen werden.mehr
Unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten profitieren in unterschiedlichem Maße von Regelungen, die wiederum nicht von allen gleichermaßen finanziert werden. Greift hier das Solidarprinzip, nach welchem die Starken die Lasten des Schwachen mittragen? Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller legt den Finger in die Wunde der ein oder anderen Querfinanzierung und wagt sich sogar in die Vorstandsetagen deutscher Unternehmen.mehr
Ist der Arbeitgeber durch eine verspätete Gehaltszahlung daran schuld, dass einem Arbeitnehmer ein geringeres Elterngeld ausgezahlt wird, so ist er gegenüber dem Arbeitnehmer zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet. Einen solchen Schadensersatzanspruch hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einer Arbeitnehmerin zugesprochen.mehr
Der Bundestag und der Bundesrat haben Anpassungen beim Elterngeld verabschiedet. Eltern, die wegen der Coronakrise vorübergehend weniger verdienen, sollen künftig keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen.mehr
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann durch eine Reihe von Erhaltungstatbeständen aufrechterhalten werden. Wie weit diese Kette reicht, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Urteil aufgezeigt.mehr
Elterngeld berechnet sich grundsätzlich aus dem Nettoeinkommen, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wurde. Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, wie sich Gehaltsnachzahlungen auswirken.mehr
Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Welche Steuerklasse bei der Berechnung zu berücksichtigen ist, wenn die Steuerklasse in diesem Zeitraum mehrfach gewechselt wurde, hatte das Bundessozialgericht (BSG) zu entscheiden. mehr
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grds. nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen nun klargestellt.mehr
Mit einem neuen zentralen Onlineportal bündelt das Bundesfamilienministerium künftig wichtige Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.mehr
Nimmt der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vor, sondern versteuert das Arbeitsentgelt während des Elterngeldbezuges pauschal, führen anlassbezogene und einmalige Zahlungen nicht zur Reduzierung des Elterngeldes. Das entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8.3.2018.mehr
Das Bundeselterngeldgesetz verfolgt den Zweck, den Verdienstausfall junger Eltern zumindest teilweise zu ersetzen. Das Bundessozialgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob dabei auch Provisionen zu berücksichtigen sind.mehr
Eltern, die beim Bezug von Elterngeld Plus gemeinsam den viermonatigen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen wollen, müssen beide gleichzeitig die Erwerbstätigkeit in zulässiger Weise auf 25-30 Wochenstunden reduzieren. Ein aktuelles Urteil.mehr
Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld. Diese Zahlungen bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes außer Betracht. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 29. Juni 2017 entschieden (B 10 EG 5/16 R).mehr
Am 30. Juni läuft für rund 3.500 Unternehmen in Deutschland eine wichtige Frist ab. Bis dahin müssen sie ihre selbst gesetzten Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils umgesetzt haben. Die Bilanz ist bescheiden. Auch der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sorgt für Ernüchterung.mehr
Für Laien wie Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht diesen ausgefallenen Themen nach. Heute: Trotz der neuen Regeln zu Elternzeit und Elterngeld bleiben einige Tücken in der Umsetzung.mehr
Das Elterngeld unterstützt seit 2007 Väter und Mütter. Hin und wieder ist die Höhe strittig. Die obersten Sozialrichter haben sich nun mit einem speziellen Fall befasst - und einer Mutter recht gegeben.mehr
Frischgebackene Eltern stehen vor der Herausforderung Familie und Berufsleben miteinander zu vereinbaren. Elterngeld und Elternzeit geben ihnen hierfür erste Starthilfe. Was ist bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen zu beachten?mehr
Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang - also einschließlich des Sockelbetrags - zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers.mehr
Das Familiengeld soll Eltern gezahlt werden, die beide berufstätig sind. Noch vor der Wahl soll der Gesetzentwurf vorgelegt werden. Aus welcher Kasse wird das Familiengeld-Gesetz gezahlt?mehr
Wird Elterngeld bei Hartz IV-Empfängern und Geringverdienern angerechnet? Das BSG hat entschieden, dass es bei Geringverdienern als Einkommen gilt. Die Klage zu den Regeln bei Hartz IV-Empfängern wurde als unzulässig verworfen.mehr
Das Familiengeld soll Mütter zu mehr Zeit für den Beruf und Väter zu mehr Zeit für den Nachwuchs ermuntern. Familienministerin Schwesig plant daher einen steuerfreien 300-Euro-Zuschuss.mehr
Am 1. Juli 2016 wird es die Regeln zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus ein Jahr lang geben. Zeit für eine Zwischenbilanz: Das neue Angebot kommt bei den Familien gut an. Immer mehr Mütter und Väter nutzen Elternzeit und Elterngeld Plus.mehr
Hat die unterhaltene Person Einkünfte oder Bezüge, so vermindert sich die Summe der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 EUR im Kalenderjahr übersteigen. Zu den Bezügen gehört auch das Elterngeld, wobei aber fraglich ist, ob auch der Sockelbetrag i. H. v. 300 EUR bei der Berechnung mit zu berücksichtigen ist.mehr
Dieses Buch zeigt Schritt für Schritt, wie Personaler die Elternzeit als echte Chance für die Mitarbeiterbindung nutzen. Es bietet ein vierstufiges Konzept zum beruflichen Aus- und Wiedereinstieg, um die Voraussetzungen für eine harmonische Babypause und die gelungene Wiedereingliederung der Mitarbeiter zu schaffen.mehr
Unterhaltsleistungen können als sog. außergewöhnliche Belastung zu einer Steuerermäßigung führen. Dabei ist nach der gesetzlichen Regelung der steuerlich abzugsfähige Betrag um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu mindern. Zu solchen eigenen Einkünften gehört auch das gesamte Elterngeld, das die unterstützte Person bezieht.mehr
Bei der Ermittlung des nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Betrages sind bezogene Elterngeld-Zahlungen als Bezüge ohne Kürzung um einen Sockelbetrag von monatlich 300 EUR anzusetzen.mehr
Viele verheiratete Mütter lassen sich Elterngeld in erheblicher Höhe entgehen, weil sie sich für die ungünstige Steuerklasse V entschieden haben.mehr
Eine längere Elternzeit wirkt sich nachteilig auf die Berufslaufbahn von Frauen aus. Schuld daran sind aber nicht allein die Arbeitgeber, sondern auch das sinkende Interesse der Frauen an ihrer Karriere. Das ist das Ergebnis einer empirischen Studie.mehr
Wie jedes Jahr ändern sich auch 2015 zum 1. Juli einige rechtliche Vorschriften und Werte. Die Renten steigen, die Pfändungsfreigrenzen auch. Die Schweigepflicht der Anwälte beim Auslagern von Daten wird konkretisiert. Es gibt Neuerungen beim Elterngeld, bei den Rechten von Bankkunden, im Straßenverkehr und beim Saunabesuch. Hier ein Überblick.mehr
Jetzt wird es ernst: Für nach dem 1. Juli geborene Kinder gilt das neue Elternzeitrecht. Arbeitgeber sollten zu einigen Änderungen, beispielsweise beim Kündigungsschutz, bei Teilzeit oder bei der Aufteilung der Elternzeit Bescheid wissen.mehr
Die wichtigsten Neuerungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) wirken sich für Eltern aus, deren Kinder nach dem 1. Juli geboren werden. Was die Änderungen für Arbeitgeber bedeuten und wie diese sich darauf vorbereiten sollten, erklärt Rechtsanwalt Jan-Marcus Rossa.mehr
Seit Jahresbeginn 2015 enthält das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zahlreiche Neuerungen. Viele der Änderungen wirken sich jedoch erst für Eltern aus, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. In den Betrieben sind dann Flexibilität und Organisationstalent gefragt.mehr
Hat ein Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Werbungskosten abgezogen, die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, kann er den Pauschbetrag nicht für das Elterngeld beanspruchen.mehr
Die Serie zum Jahreswechsel 2014-2015 enthält wichtige Informationen zu den Änderungen des Gesetzgebers. So gelten etwa ab 1. Januar 2015 neue Regeln zur Elternzeit und zum Elterngeld. Danach bleibt der Anspruch der Arbeitnehmer auf Elternzeit auch nach einem Arbeitgeberwechsel erhalten.mehr
Zum 1.1.2015 tritt eine ganze Reihe gesetzlicher Neuregelung in Kraft. Neben der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dem „Elterngeld Plus“ betreffen die Neuregelungen die unterschiedlichsten Lebensbereiche.mehr
Das Elterngeld Plus ist beschlossene Sache. Durch die Neuregelungen wird Teilzeitarbeit während der Elternzeit lukrativer. Außerdem kann die Elternzeit ab 2015 noch flexibler verteilt werden.mehr
Bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts ist das steuerfrei bezogene Elterngeld nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.mehr
Teilzeit arbeiten und dennoch Elterngeld beziehen: Diese Kombination soll mit den neuen Regeln zum Elterngeld Plus verbessert werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gebilligt, die überwiegend ab 1. Juli 2015 die in Kraft treten werden.mehr
Der Bundestag hat die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus beschlossen. Damit ist es für Eltern künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Auch die Elternzeit wird flexibler, worauf sich vor allem Arbeitgeber einstellen müssen. mehr
Da die Steuerklassenwahl die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, aber auch Eltern- und Mutterschaftsgeld, erheblich beeinflussen kann, ist ein Antrag insbesondere für "schwangere" Paare überlegenswert. mehr
Der Gesetzentwurf für das neue Elterngeld Plus ist bei der Anhörung im Familienausschuss auf breite Zustimmung gestoßen. Die Verbände und Sachverständigen forderten jedoch auch Nachbesserungen von der Bundesregierung.mehr
Längere Zeit Elterngeld beziehen und die Elternzeit flexibler nutzen , das sind die Eckpfeiler des neuen "Elterngeld Plus", das ab Januar 2015 gelten soll. Nach anfänglicher Kritik debattiert heute der Bundestag in erster Lesung über das Reformvorhaben.mehr
Das Bundeskabinett hat am 4. Juni das Gesetz zur Einführung eines "Elterngeld Plus" beschlossen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, können sie künftig länger Elterngeld beziehen. Neben dem Elterngeld wird mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler.mehr