Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt einen Progressionsvorbehaltrechner zur Verfügung. Dieser ist auch bereits für das Veranlagungsjahr 2021 anwendbar.mehr
Ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, unterliegen grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt. Hierbei kann auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zur Anwendung kommen.mehr
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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Krankentaggelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung steuerfrei sind und nicht den Steuersatz erhöhen.mehr
Im entworfenen Fall ist der in Deutschland ansässige A Eigentümer von Wohnungen in London, die er vermietet. Welche Auswirkungen haben diese Einkünfte auf die Besteuerung in Deutschland?mehr
Das Niedersächsische FG befasste sich mit der Frage, ob Reisekostenerstattungen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers hierzulande dem Progressionsvorbehalt unterliegen.mehr
Der Begriff der Einkünfte i.S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind.mehr
Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, ist zu prüfen, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist, oder ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen infrage kommt. Einen Überblick dazu.mehr
Ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
Bei Verlusten aus einem Hotelbetrieb im EU-Ausland findet der negative Progressionsvorbehalt aufgrund der Rückausnahme des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG keine Anwendung.mehr
Zu den abziehbaren Sonderausgaben gehören grundsätzlich auch freiwillige Beiträge zur (Weiterversicherung in der) gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist aber, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.mehr
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das gesetzliche Krankengeld - anders als das Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung - in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird.mehr
Hat ein Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Werbungskosten abgezogen, die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, kann er den Pauschbetrag nicht für das Elterngeld beanspruchen.mehr
Bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts ist das steuerfrei bezogene Elterngeld nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.mehr
Wer während eines Auslandseinsatzes steuerfreie (Progressions-)Einkünfte erzielt, kann seine gleichzeitig gezahlten freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach einem neuen Urteil des FG Köln als Sonderausgaben abziehen.mehr
Im Hinblick auf die Meldung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen nach § 32b Abs. 3 EStG gilt in Fällen der rückwirkenden Verrechnung zwischen Trägern der Sozialleistungen Folgendes:mehr
Elterngeld ist zwar steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bezieher von Elterngeld unterliegen jedoch nur die um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag verminderten Leistungen dem Progressionsvorbehalt.mehr
Angesichts der zunehmenden Zahl von Fällen wird Handlungsbedarf zur Begrenzung von Steuergestaltungsmodellen gesehen, bei denen mittels Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts im Zuge des An- und Verkaufs von Gold die persönliche Einkommensteuer reduziert werden kann.mehr