Altersteilzeit







Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Ältere Frau zählt Geld Rentnerin
Bundesarbeitsgericht

Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit

Ein Anspruch auf Zahlung einer Corona-Sonderzahlung sowie einer Jahressonderzahlung besteht im Anwendungsbereich des TVöD/VKA auch für Arbeitnehmer, die sich zu dem jeweiligen Stichtag bereits in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden. Das BAG entschied, dass es bei den maßgeblichen Stichtagen nicht auf die Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung ankommt. Bei der Jahressonderzahlung fordert das BAG in Fällen der Altersteilzeit im Blockmodell eine Betrachtung nach den einzelnen Zeitabschnitten.