Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Auch ohne Hinweis des Arbeitgebers beginnt die Frist in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Unternehmen verlässt - so entschied das BAG. Ausnahmen gelten für frühere Ansprüche vor der Änderung der Rechtsprechung zum Urlaubsverfall.mehr
Wird beim Tod von Arbeitnehmenden eine Urlaubsabgeltung geleistet, handelt es sich seit Januar 2019 um sozialversicherungsrechtlich relevantes Arbeitsentgelt. Dabei sind die Besonderheiten der Verbeitragung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.mehr
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Bei der Urlaubsabgeltung darf der Arbeitgeber nicht nur den Basislohn zugrunde legen. Wie die Urlaubsabgeltung richtig berechnet wird, was genau zu berücksichtigen ist und welche Fehler es zu vermeiden gilt, haben wir zusammengefasst.mehr
Auch Minijobber haben als Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt erhöht sich dadurch nicht. Doch wird der Urlaub abgegolten, kann es zu einem Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze kommen.mehr
Urlaubsabgeltungsansprüche von Beschäftigten sind in vollem Umfang Masseverbindlichkeiten und damit vorrangig zu bedienen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat. Das hat das BAG entschieden.mehr
Eine Ausschlussklausel darf nicht für alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung müssen ausgenommen sein, sonst ist die Ausschlussklausel insgesamt unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.mehr
Wenn es nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart ist, richtet sich der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach dem Urlaubsentgelt. Dies entschied das ArbG Stuttgart und verpflichtete einen Arbeitgeber, bei der Berechnung Sachbezüge und Zuschläge zu berücksichtigen.mehr
Ist es mit dem Europarecht vereinbar, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub der regelmäßigen Verjährung unterliegt? Diese Frage hat das BAG dem EuGH vorgelegt. Im konkreten Fall konnten die Urlaubsansprüche einer Arbeitnehmerin nicht verfallen, der Arbeitgeber machte die Verjährung geltend.mehr
Ein rechtswidrig entlassener Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für die Zeit zwischen Entlassung und Wiederaufnahme der Beschäftigung - auch wenn er keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies entschied der EuGH in zwei Fällen aus Italien und Bulgarien. Zudem klärte er die Frage nach einer Urlaubsabgeltung.mehr
Ein Beamter muss vor seinem Eintritt in den Ruhestand zunächst den noch nicht genommenen Urlaub antreten und kann dann erst Überstunden abbauen. Ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung noch nicht genommenen Urlaubs und der noch vorhandenen Überstunden besteht für B-Beamte in Niedersachsen nicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.mehr
Nachdem das BAG seine bisherige Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch bei unbezahlten Freistellungen aufgegeben hat, ging es in einem Fall nun um die Frage, ob für die Phase der Freistellung einer Altersteilzeit ein Urlaubsanspruch entsteht. Auch einen solchen Anspruch hat das BAG verneint.mehr
Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor auf drohenden Urlaubsverfall hingewiesen hat. Dies hat das LAG Köln in richtlinienkonformer Auslegung entschieden. Dabei hat das Gericht klargestellt: Die Hinweispflicht des Arbeitgebers umfasst auch Urlaub aus vergangenen Jahren.mehr
Urlaubsansprüche sind vererbbar, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und sich von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.mehr
Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Der Urlaub eines Mitarbeiters verfällt auch ohne Urlaubsantrag nicht automatisch. Was das Urteil für die Praxis bedeutet und wie Unternehmen jetzt reagieren sollten, erläutert Arbeitsrechtler Philipp Byers.mehr
Die Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs richtet sich nicht nach § 251 Abs. 1 BGB, sondern nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Anspruch entsteht erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.mehr
Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 TV-L findet auch bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres statt. Die Regelung in § 5 BUrlG, nach der eine Zwölftelung unterbleibt, gilt nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch.mehr
Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererblich ist. Steht deutsches Erbrecht entgegen?mehr
Zuletzt hat das Arbeitsgericht Berlin – ähnlich der EuGH-Rechtsprechung – entschieden: Der Urlaubsanspruch wandelt sich mit dem Tod des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch der Erben. "Das ist die falsche Richtung", meint Rupert Felder von der Heidelberger Druckmaschinen AG und ordnet das Urteil ein.mehr
Was der EuGH vor über einem Jahr angestoßen hat, führt nun ein Arbeitsgericht weiter: Der Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um, entschied nun das Arbeitsgericht Berlin.mehr
Wer krank ist, hat nach einem BAG-Urteil Anspruch auf Mindestlohn - auch wenn anzuwendende tariflichen Mindestlohnregeln keine Vorgaben dazu enthalten. Es gilt das Entgeltfortzahlungs- oder für die Urlaubsabgeltung das Bundesurlaubsgesetz, nicht der geringere Lohn aus dem Arbeitsvertrag.mehr
Mit 65 Jahren muss nicht Schluss sein: Oft werden Arbeitnehmer auch im Rentenalter noch tätig, z. B. als Aushilfen bei personellen Engpässen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einen langjährigen Mitarbeiter befristet in Vollzeit weiterzubeschäftigen, damit er einen Nachfolger einarbeiten kann.mehr
Das Jahr 2015 hält nicht nur gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht für Personaler bereit. Auch klassische Fragen, zur Urlaubsabgeltung oder-übertragung tauchen meist zum Jahreswechsel auf. Dieser Serienteil zeigt daher die Vorteile einer Trennung zwischen Mindest- und Zusatzurlaub auf.mehr
Ob zuvor gefordert oder nicht: Verfällt der Urlaub zum Ende des Jahres oder Übertragungszeitraums, können Mitarbeiter vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Die Folge: Ersatzurlaub oder Urlaubsabgeltung. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden und damit dem BAG widersprochen.mehr
Der EuGH hat jüngst entschieden, dass der Anspruch auf Abgeltung noch ausstehenden Urlaubs nicht durch den Tod des Arbeitnehmers untergeht. Vielmehr können ihn die Erben geltend machen. Im Interview erklärt der Arbeitsrechtler Dr. Marcus Richter die Folgen der Entscheidung.mehr
Der EuGH wirbelt das deutsche Urlaubsrecht weiter durcheinander. In einem aktuellen Urteil haben die Luxemburger Richter – entgegen der bisherigen Praxis des BAG – entschieden: Auch wenn der Arbeitnehmer verstirbt, bleibt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen.mehr
Wurde in einem Vergleich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtet, so umfasst das auch den Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, ist der Verzicht wirksam.mehr
Das BAG entschied, dass Arbeitnehmer auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam verzichten können - zum Beispiel wie im entschiedenen Fall mit einem gerichtlichen Vergleich.mehr
Die 10. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Arbeitslosengeld II Anspruch anzurechnen ist.mehr
Soll Urlaub finanziell abgegolten werden, so richten sich die Voraussetzungen hierfür nicht mehr nach dem Urlaubsanspruch, entschied aktuell das BAG. Die Konsequenzen dieses aktuellen Urteils erläutert der Arbeitsrechtler Volker von Alvensleben von DLA Piper.mehr
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaubsabgeltungsanspruch nicht mehr bis zum Ende des Kalenderjahres geltend machen. So entschied aktuell das BAG, das damit einen Grundsatz des Urlaubsrechts zu Fall brachte.mehr
Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, der Arbeitnehmer erhalte eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, urteilte das Landesarbeitsgericht Köln. Demnach kann die falsch berechnete Anzahl der Urlaubstage zulasten des Arbeitgebers gehen.mehr
Wer als Beamter zu krank für den Urlaub ist, kann auf Geld hoffen - sofern er in den Ruhestand tritt. Die höchsten EU-Richter stellten im Fall eines Frankfurter Feuerwehrmannes klar, dass der im Beamtenrecht vorgesehene Verfall des Urlaubs nicht rechtens ist.mehr