Anspruch auf bezahlten Urlaub haben nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber und Minijobberinnen. Der Urlaub wirkt sich nicht erhöhend auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt von Minijobbern aus. Ist der Anspruch jedoch abzugelten, kann es zu einem Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze kommen.mehr
Wird in den Monaten Januar bis März eines Jahres eine Einmalzahlung ausgezahlt, ist die Märzklausel bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. In welchen Fällen gilt die Märzklausel? Und wie ist sie praktisch umzusetzen? Ein Überblick.mehr
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Eine Betriebsprüfung ist jedes Mal ein Nervenkitzel. In diesem Top-Thema haben wir die wichtigsten Fakten zusammengetragen, mit denen häufige Fehler und Versäumnisse schon im Vorfeld ausgeschaltet werden können, und informieren Sie ausführlich über die neue Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung.mehr
Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmender einiges beachten.mehr
Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung, die Rechtsansprüche ablöst. Immer wieder tritt bei einer Abfindungszahlung die Frage auf, wie die Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu beurteilen ist. Antworten darauf erhalten Sie in diesem Top-Thema.mehr
Häufig erhält ein Arbeitnehmer noch nach Beschäftigungsende Zahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber. Grundsätzlich sind diese Zahlungen beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Entscheidend für die beitragsrechtliche Bewertung sind sowohl der Zahlungszeitpunkt als auch die Entgeltart.mehr
Für Laien, aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht ausgefallenen Fragen nach. Heute: Wie sind die Unterschiede im Sozialversicherungs- und im Lohnsteuerrecht bei Einmalzahlungen zu erklären?mehr
Müssen ab 2016 alle Einmalzahlungen gesondert gemeldet werden? Auf Grund einer Neuregelung scheint dies der Fall zu sein. Doch das ist ein Irrtum. Die obligatorische Sondermeldung gilt nur, sofern die Einmalzahlung durch die Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen ist.mehr
Jahresmeldungen sind bis zum 15. Februar eines Jahres zu erstatten. Wer nicht bereits mit der Entgeltabrechnung für den Januar die anstehenden Jahresmeldungen abgegeben hat, muss sich also beeilen. Interessant wird es, wenn bei Einmalzahlungen besondere Regeln zu beachten sind.mehr
Einmalzahlungen werden für die Beitragsberechnung dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden. Etwas anderes gilt für Einmalzahlungen, die in der Zeit von Januar bis März gezahlt werden. Hier greift u. U. die Märzklausel. Die Märzklausel führt zur Zuordnung ins Vorjahr.mehr
Für Entgeltmeldungen haben Personaler bei weitem nicht mehr so viel Zeit wie bislang. Als Übermittlungsfrist für Jahresmeldungen gilt der 15.2.2014. Bisher mussten Jahresmeldungen bis zum 15.4. des Jahres übermittelt werden.mehr
Ab 2014 soll die Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldung auf den 15. Februar vorverlegt werden. Entgeltabrechner befürchten Mehrarbeit, da durch die Märzklausel bis Anfang April häufig Korrekturen des Vorjahres erfolgen müssen.mehr
Wird in den Monaten Januar bis März eines Jahres eine Einmalzahlung ausgezahlt, ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten: die Märzklausel!mehr