Begriff

Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen. Arbeitgeber erhalten in diesen Fällen finanzielle Entlastung durch das Umlageverfahren U2 (Erstattungsverfahren bei Mutterschaft).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Gesetzgeber regelt das U2-Verfahren im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und weitet damit den gesetzlichen Schutz für Frauen durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das SGB V auf die betroffenen Arbeitgeber aus. Der GKV-Spitzenverband hat sich in "Grundsätzlichen Hinweisen" (GR v. 19.11.2019) mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen genauer auseinandergesetzt. Die "Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)" in der vom 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 an geltenden Fassung wurden durch den GKV-Spitzenverband am 18.6.2019 (GR v. 18.6.2018-III) sowie am 22.10.2019 (GR v. 22.10.2019) neu gefasst.

 

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