Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. mehr
Eine Betriebsprüfung ist jedes Mal ein Nervenkitzel. In diesem Top-Thema haben wir die wichtigsten Fakten zusammengetragen, mit denen häufige Fehler und Versäumnisse schon im Vorfeld ausgeschaltet werden können, und informieren Sie ausführlich über die neue Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung.mehr
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Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge.mehr
Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss v. 31.8.2021, VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht).mehr
Für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags i. H. von 4,50 EUR geltend gemacht wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis. So entschied das FG Münster.mehr
Wird eine Steuer zu spät gezahlt, entstehen Kraft Gesetz Säumniszuschläge. Wie hoch die Säumniszuschläge ausfallen und wie sie gebucht werden, lesen Sie hier.mehr
Nach einem Urteil des FG Münster ist die Höhe der Säumniszuschläge vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 2019 verfassungsrechtlich bedenklich.mehr
Das FG Münster hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von ab 2019 entstandenen Säumniszuschlägen.mehr
Nach der schweren Unwetterkatastrophe im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die bayerische Finanzverwaltung die bestehenden steuerlichen Erleichterungen im Katastrophenerlass.mehr
Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief "Bernd" im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen.mehr
In Rheinland-Pfalz hat werden die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Flutkatastrophe in wichtigen Bereichen um weitere 3 Monate verlängert.mehr
Das FG Hamburg hat in einem Urteil eine Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen überprüft.mehr
Höhere Gewalt erfordert besondere Maßnahmen. Arbeitgeber, die durch die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands in Not geraten sind, dürfen mit der Unterstützung der Einzugsstellen rechnen.mehr
An der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO hat sich nichts dadurch geändert, dass gegen die Höhe des Zinssatzes bei den sogenannten Nachzahlungszinsen nach § 233a AO jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. So sieht es das FG Münster.mehr
Das FG Köln hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen rechtswidrig ist.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.mehr
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Coronavirus-Krise viele Maßnahmen ergriffen. Im Folgenden halten wir Sie über alle aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden, die den steuerlichen Bereich betreffen. Nun hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.mehr
Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sonst fallen grundsätzlich Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Für den Monat Mai konnte aufgrund der Corona-Krise letztmalig das vereinfachte Stundungsverfahren beantragt werden, um diese Zusatzkosten zu vermeiden. Wie es ab der Fälligkeit Juni weitergeht, erfahren Sie hier.mehr
Während des massearmen Insolvenzverfahrens können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. mehr
Zuständig für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 16 ff. AO zuständige Finanzbehörde (Abweichung von dem BFH Urteil vom 12.07.2011 - VII R 69/10, BFH/NV 2011, 1936).mehr
Bei einer Betriebsprüfung sind keine Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass die Beitragszahlung beziehungsweise die Zahlung der Künstlersozialabgabe aus "unverschuldeter Unkenntnis der Zahlungspflicht" unterblieben ist. Doch wie ist diese zu interpretieren?mehr
Wie ist ein Säumniszuschlag zu berechnen, wenn eine Schuld bereits vor Insolvenzeröffnung gezahlt wurde, welche aber nach erfolgreicher Anfechtung durch den Insolvenzverwalter wieder zurückgezahlt wird?mehr
Arbeitgeber müssen SV-Beiträge bereits vor Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums zahlen. Der gesetzliche Auftrag der Einzugsstellen ist klar: Gehen die Beiträge zu spät ein, werden Säumniszuschläge erhoben. Lösung kann ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat sein.mehr
Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber – obwohl möglich und geboten – abgelehnt worden ist.mehr
Arbeitgeber dürfen Hilfe der Einzugsstellen erwarten, wenn sie aufgrund einer Naturkatastrophe – wie z. B. den Folgen schwerer Unwetter - die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen. Bei Zahlungsverzug drohen hier keine Säumniszuschläge und Mahngebühren.mehr
Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist unbillig, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern unmöglich ist und daher die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert.mehr
Bei der Frage nach einer Scheinselbstständigkeit wenden sich Arbeitgeber gerne an ihre Steuerberater. Doch sie sind nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner: Erteilt dieser nämlich falsche Auskünfte, kann dem Arbeitgeber die Nichtabführung der Beiträge vorgeworfen werden.mehr
Die GroKo machte 2007 die Krankenversicherung zur Pflicht, da viele Menschen nicht versichert waren. Aber nicht alle konnten sich die Nachzahlungen leisten, die seit Einführung der Versicherungspflicht angefallen waren. Die Lösung folgte per Gesetz - nun zieht die Politik Bilanz.mehr
Ist der jüngste Versuch, allen bundesdeutschen Nichtversicherten zu einer Krankenversicherung zu verhelfen, auch wieder ein Schuss in den Ofen? Von geschätzten 137.000 Personen haben sich bis Jahresende offenbar nur rd. 8.000 Menschen bei einem Versicherungsträger gemeldet.mehr
Am 16.9.2013 wurden die "Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden" des GKV-Spitzenverbands genehmigt. Dies ist ein weiterer Meilenstein zum einheitlichen Umgang der Krankenkassen beim Erlass und der Ermäßigung von Beiträgen und Säumniszuschlägen.mehr
Bekommen Hartz IV-Empfänger die Beitragsschulden seit April 2007 erlassen, Selbstständige und Freiberufler hingegen "nur" den Säumniszuschlag abgesenkt? Der Gesetzgeber macht Unterschiede: Nicht allen Beitragsschuldnern werden gleichermaßen die offenen Beiträge erlassen.mehr
Der Bundesrat hat das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" gebilligt. Künftig sollen gesetzlich Versicherte weniger Säumniszuschläge bei Beitragsschulden zahlen. Für privat Versicherte wird es einen Notlagentarif geben.mehr
In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird ein Notlagentarif eingeführt, in den Beitragsschuldner nach Durchführung eines Mahnverfahrens überführt werden. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht so lange. Nicht versicherten Personen wird der Zugang zur PKV erleichtert.mehr
Ein neues Gesetz belastet die Krankenkassen: Bisher Nichtversicherte erhalten bis Ende 2013 eine neue Chance zum GKV-Eintritt. Aufgelaufene Beitragsschulden können erlassen werden und künftig fallen deutlich weniger Säumniszuschläge an.mehr
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag noch einige wichtige Entscheidungen getroffen. Dabei ging es u. a. um Wartelisten für Organtransplantationen, Säumniszuschläge bei Beitragsschulden, Finanzspritzen für Krankenhäuser und Betreuer für behinderte Menschen.mehr
Viele privat Krankenversicherte können die steigenden Versicherungsprämien nicht mehr zahlen. Um wachsenden Beitragsrückständen Herr zu werden, plant die PKV einen günstigen Notfalltarif für säumige Zahler. Leider fehlt eine gesetzliche Grundlage.mehr
Seit Jahren laufen bei den Kassen Säumniszuschläge in Milliardenhöhe auf, die in Höhe von monatlich 5 % von freiwillig Versicherten nicht aufgebracht werden können. Nun soll geprüft werden, ob die Krankenkassen weitere Instrumente benötigen.mehr
Trotz rechtzeitigen Zahlungseingangs können bei einer Scheckzahlung Säumniszuschläge entstehen.mehr
Der Säumniszuschlag von 5 % monatlich für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtlich nicht zu beanstanden, hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.mehr
Die meisten Bundesbürger sind inzwischen krankenversichert. Doch dieses soziale Netz hat einen hohen Preis, der von allen Beitragszahlern geschultert werden muss: Beitragsschuldner stehen mit insgesamt 1,7 Mrd. EUR in der Kreide.mehr