Säumniszuschlag: Neuregelung bei freiwillig Versicherten

Seit Jahren laufen bei den Kassen Säumniszuschläge in Milliardenhöhe auf, die in Höhe von monatlich 5 % von freiwillig Versicherten nicht aufgebracht werden können. Nun soll geprüft werden, ob die Krankenkassen weitere Instrumente benötigen.

Die gute Nachricht ist: Seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht hat sich die Zahl der nicht Krankenversicherten etwa halbiert. Knapp 150.000 Personen sind durch die „Versicherungspflicht der Nichtversicherten“ inzwischen wieder gesetzlich krankenversichert. Doch dafür ist ein hoher Preis von allen Beitragszahlern zu zahlen.

Säumniszuschläge erschweren die Tilgung der Beitragsschuld

Immense Beitragsrückstände begleiten die massenweise Rückkehr der betroffenen „Nichtversicherten“ in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn viele der Pflichtrückkehrer haben gerade wegen finanzieller Probleme überhaupt ihren Versicherungsschutz verloren.

Und die Rückkehr hat einen hohen Preis. Denn auch bei Nichtmitgliedschaft häufen sich Beitragsschulden an. Ursächlich für Beitragsschulden ist, dass Betroffene regelmäßig versäumen, sich bei fehlender Absicherung im Krankheitsfall unmittelbar an eine Krankenkasse zu wenden, um sofort eine Mitgliedschaft anzuzeigen. Geschieht dies erst verspätet, besteht bereits bei Versicherungsbeginn für den vergangenen Zeitraum ohne Versicherungsschutz eine entsprechende Beitragsforderung. Diese wird zudem mit hohen Säumniszuschlägen von rund 60 % jährlich aufgebläht.

Säumniszuschläge oft höher als die Beitragsforderung

Säumniszuschläge sind in Höhe von 5 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrages monatlich zu zahlen. Bei einem angenommenen Monatsbeitrag von knapp 150 EUR bestehen nach 2 Jahren Beitragsschulden von rund 5.500 EUR - wovon rund 2.000 EUR Säumniszuschläge sind. Nach 4 Jahren hat sich ein Schuldenberg von über 15.000 EUR aufsummiert – darin sind als Löwenanteil Säumniszuschläge von rund 8.500 EUR enthalten.

Die Beitragsrückstände in der GKV sind bei den freiwilligen Beiträgen inzwischen auf 2 Mrd. EUR angestiegen. Seit Jahren weisen die Kassen darauf hin, dass die permanent weiter auflaufenden Rückstände ganz offenkundig erkennen lassen, dass hier ein grundsätzliches Problem besteht.

Ratenzahlung oder Forderungsverzicht?

Um Beitragsforderungen durchzusetzen, stehen den Krankenkassen mehrere Instrumente zur Verfügung, wobei die Bundesregierung nun zunächst auf  Ratenzahlungsvereinbarungen verweist. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, ermäßigt sich der Säumniszuschlag. Außerdem können Krankenkassen in ihren Satzungen einen vollständigen Verzicht auf den Beitrag vorsehen. In diesem Zusammenhang verweisen die Krankenkassen jedoch darauf, dass selbst die kleinstmögliche Ratenzahlung nichts daran ändert, dass die laufenden Monatsbeiträge weiterhin fällig werden. Und in den meisten Fällen reicht das verfügbare Einkommen schon für die laufenden Beiträge nicht aus, geschweige denn für zusätzliche Raten.

Ein völliger Beitragsverzicht erscheint jedoch riskant: Nichtversicherte würden dann ohne jegliches Risiko einfach das Auftreten von relevanten Erkrankungen abwarten und sich erst dann melden, wenn es ohne Versicherung nicht mehr geht.

Bundesregierung verweist auf laufende Prüfungen

Die Bundesregierung prüft aktuell, ob das Instrument der Säumniszuschläge aus heutiger Sicht noch als zielführend angesehen werden kann. Es werden neue Regelungen gesucht, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Doch mit einer schnellen Lösung ist wohl kaum zu rechnen.

Auch der Bundesrechnungshof führt derzeit eine entsprechende Prüfung durch. Diese Ergebnisse stehen laut Aussage des Rechnungshofs im Frühjahr 2013 zur Verfügung  - sollen dann jedoch erst noch von der Bundesregierung ausgewertet werden.

Derweil laufen bei den Krankenkassen weitere Beitragsforderungen in Millionenhöhe auf ....