Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.mehr
Der EuGH hat entschieden, dass Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL dahin auszulegen ist, dass eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt.mehr
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Arbeitgeber müssen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu festgelegten Terminen dem Bankkonto der betreffenden Einzugsstelle gutschreiben. Wegen der Wirtschaftskrise in der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen jedoch Probleme die fälligen Beiträge für ihre Beschäftigten pünktlich an die Krankenkassen abzuführen.mehr
Bei zeitlich gestreckter Zahlung fällt der Veräußerungserlös bei einem Spekulationsgeschäft anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zum Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen an.mehr
In der Praxis ist bei einer Ratenzahlung von Bedeutung, in welchem Kalenderjahr ein Verlust berücksichtigungsfähig ist.mehr
Für den wirksamen Erwerb von eigenen Geschäftsanteilen muss die GmbH „fiktive Rücklagen“ aus freiem Vermögen bilden können. Das freie Vermögen muss aber bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des schuldrechtlichen Geschäfts vorliegen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind außer Betracht zu lassen.mehr
Seit Jahren laufen bei den Kassen Säumniszuschläge in Milliardenhöhe auf, die in Höhe von monatlich 5 % von freiwillig Versicherten nicht aufgebracht werden können. Nun soll geprüft werden, ob die Krankenkassen weitere Instrumente benötigen.mehr