Bemessungsgrundlage


Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
BFH

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.






Gemälde
Gemälde

Künstlersozialabgabe

Jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen kann die Abgabenpflicht zur Künstlersozialversicherung auslösen. Bis zum 31. März 2026 müssen abgabepflichtige Unternehmen sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten geleisteten Entgelte des Jahres 2025 an die Künstlersozialkasse melden. In diesem Top-Thema erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den Regelungen der Künstlersozialabgabe.

4


Baustelle Backsteingebäude mit Gerüst
Baustelle Backsteingebäude mit Gerüst
BFH

Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb II

Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. Dies gilt jedoch nicht für Hausanschlusskosten, wenn der Erwerber des Grundstücks zur Übernahme dieser Kosten sich bereits im Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat.


Wohneigentum Grunderwerbsteuer Balance
Wohneigentum Grunderwerbsteuer Balance
BFH Pressemitteilung

Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude

Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme dieser Kosten bereits im (ursprünglichen) Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat.




Blockheizkraftwerk Kessel
Blockheizkraftwerk Kessel
BFH

Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung

Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands i. S. d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.



Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug
Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug
BFH

Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes kommt mangels Lieferung des gefährlichen Abfalls an den Unternehmer nicht in Betracht.


50-Euro Geldstapel mit Schleife
50-Euro Geldstapel mit Schleife
BFH Pressemitteilung

Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden für Zwecke der Schenkungsteuer

Der BFH hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, d.h. bei einer Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.





Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
BFH Kommentierung

Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

Trägt der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank in der Weise, dass die Bank bei der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an die Bank zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden nicht. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.








BMF 1
BMF 1
BFH Kommentierung

Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert.