Verbilligte Lieferung von Strom und Gas an Arbeitnehmer

Das Bayerische LfSt äußert sich zur umsatzsteuerlichen Würdigung für die verbilligte Lieferung von Strom und Gas an Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsvereinbarungen.

Verbilligte Lieferung von Strom und Gas

Das Bayerische LfSt befasst sich mit dem Fall, wenn aufgrund von Betriebsvereinbarungen die Mitarbeiter von Energieversorgern für Energielieferungen eine Vergünstigung für den Bezug von Strom oder Gas erhalten. In dem vorgestellten Sachverhalt wird den Mitarbeitern für diese Bezüge kein Grundpreis berechnet.

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Das Bayerische LfSt stellt fest, dass hier die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UStG vorliegen. Abschn. 1.8 Abs. 6 S. 4 UStAE sei hier nicht anwendbar. Als Bemessungsgrundlage sei mindestens der nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG ermittelte Wert anzusetzen.

Bayerisches LfSt, Verfügung v. 16.11.2020, S 7100.2.1-118/10 St33