Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
Steuerstraftaten 2024
Die Finanzbehörden haben 2024 bundesweit 50.018 Steuerstrafverfahren abgeschlossen. Davon wurden
- 19.110 Verfahre eingestellt, darunter 5.154 Selbstanzeigen (bis 25.000 EUR).
- 10.333 Einstellungen führten zu 43,2 Mio. EUR Geldauflagen.
- In 325 Fällen wurde gegen Zahlung von insgesamt 4,0 Mio. EUR von der Verfolgung abgesehen.
Staatsanwaltschaften/Gerichte schlossen zusätzlich 11.729 Verfahren ab:
- Es gab 1.331 Einstellungen mit 16,1 Mio. EUR Auflagen.
- 36 Selbstanzeigen über 25.000 EUR führten zu 5,8 Mio. EUR zusätzliche Zahlungen.
- Insgesamt ergingen 5.559 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung. Es wurden 1.635 Jahre Freiheitsstrafen und 33,9 Mio. EUR Geldstrafen verhängt. Dabei lagen 1,4 Mrd. EUR hinterzogene Steuern zugrunde.
Bußgeldverfahren
Die Finanzämter schlossen zudem 5.870 Bußgeldverfahren ab. Rechtskräftig festgesetzt wurden 14,7 Mio. EUR Bußgelder, davon:
- 3,5 Mio. EUR für OWiG-Verstöße,
- 2,9 Mio. EUR Einziehungen,
- 1,8 Mio. EUR wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (zugrunde liegend: 10,9 Mio. EUR verkürzte Steuer),
- 2,0 Mio. EUR bei Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (Betroffene USt: 94 Mio. EUR).
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung erledigte 34.247 Fälle, darunter 23.156 Fahndungsprüfungen und 11.091 Prüfungen aufgrund nationaler und internationaler Amts- und Rechtshilfeersuchen. Festgestellt wurden Mehrsteuern von rund 2,6 Mrd. EUR.
Im Zusammenhang mit Fahndungsermittlungen wurden 8.032 Strafverfahren eingeleitet. Die Gerichte verhängten
- 1.345 Jahre Freiheitsstrafen und
- 16,8 Mio. EUR Geldstrafen.
- Zusätzlich wurden 19,8 Mio. EUR Auflagen festgesetzt.
- Leichtfertige Verstöße führten zu 1,2 Mio. EUR Bußgeldern.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
-
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
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