BMF

Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026


Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

Das BMF hat für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst.

Aufteilung der Globalbeiträge

Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Entsprechende Tabellen zu Aufteilungsmaßstäben hat die Finanzverwaltung nun bekannt gegeben zu

  • Belgien
  • Irland
  • Lettland
  • Malta
  • Norwegen
  • Portugal
  • Spanien
  • Zypern

Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen ist.

BMF, Schreiben v. 25.11.2025, IV C 4 - S 2221/00348/007/007


Schlagworte zum Thema:  Sozialversicherungsbeitrag
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