Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

Das BMF hat für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2024 angepasst.

Aufteilung der Globalbeiträge

Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Entsprechende Tabellen zu Aufteilungsmaßstäben hat die Finanzverwaltung nun bekannt gegeben zu

  • Belgien
  • Irland
  • Lettland
  • Malta
  • Norwegen
  • Portugal
  • Spanien
  • Zypern

Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen ist. Das gilt auch für das Vereinigte Königreich.

BMF, Schreiben v. 24.11.2023, IV C 3 - S 2221/20/10002 :005

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