Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
Aufteilung der Globalbeiträge
Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Entsprechende Tabellen zu Aufteilungsmaßstäben hat die Finanzverwaltung nun bekannt gegeben zu
- Belgien
- Irland
- Lettland
- Malta
- Norwegen
- Portugal
- Spanien
- Zypern
Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen ist.
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