Fragebögen: umsatzsteuerliche Erfassung juristische Personen

Die Finanzverwaltung hat mehrere Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht.

Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Die Finanzverwaltung verwendet rechtsformabhängige Fragebögen zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen. Allerdings gibt es momentan noch keinen speziellen Fragebogen für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Finanzverwaltung hat nun folgende Fragebögen veröffentlicht:

  • FsE jPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
  • FsE jPöR Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG)

Hinweis: Die Verwendung der Fragebögen ist nicht zwingend. Es kann auch auf die Verwendung verzichtet werden, wenn sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen ergeben. 

BMF, Schreiben v. 28.7.2022, III C 3 - S 7532/19/10002 :005