Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
Es übernimmt staatsanwaltschaftliche Aufgaben und nimmt zudem die Aufgaben der Steuerfahndung und Steueraufsicht für sämtliche Berliner Finanzämter wahr. Aufgrund fortschreitender Digitalisierung, komplexer internationaler Verflechtungen und neuer Betrugsmethoden sei die Arbeit herausfordernd. Deshalb werde das Finanzamt dafür besser gewappnet.
Berliner Steuerfahndung wird besser aufgestellt
Es wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet mit vier zentralen Handlungsfeldern:
- IT-Infrastruktur und Fachpersonal zukunftssicher aufstellen,
- Stärkung der internen Strukturen und Personalaufbau,
- Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Ermittlungsstruktur sowie
- Prävention und Früherkennung.
Vier Handlungsfelder und zehn Maßnahmen
- Drei Maßnahmen wurden für das erste Handlungsfeld definiert: die Aufdeckung und steuerliche Würdigung von Kryptowerten, die Mobilfunkforensik sowie die Einstellung von Fachkräften.
- Für das zweite Handlungsfeld stehen folgende Maßnahmen im Mittelpunkt: die Anpassung der Qualitätsanforderungen, die Schaffung höherwertiger Stellen und neuer Möglichkeiten zur Personalgewinnung.
- Im dritten Handlungsfeld stehen die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Fokus.
- Das vierte Handlungsfeld befasst sich mit dem Thema Prävention und dabei den beiden Maßnahmen: die Task-Force Prävention und die neue Hinweisgeber-Plattform.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: "Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Steuerkriminalität gehört eine schlagkräftige Steuerfahndung. Wir setzen dabei auf personelles Know-how, klare Strukturen, effiziente Arbeitsweisen. Wir sorgen dafür, dass die Berliner Steuerfahndung auf der Höhe der Zeit bleibt. Wir rüsten das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen personell und technisch weiter auf und statten es mit mehr Befugnissen aus."
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
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