Die Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises gewährleistet nicht die Aufteilung nach den realen Verkehrswerten. Das FG ist daher in der Regel gehalten, das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt.mehr
Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bei kürzerer Nutzungsdauer) abzuschreiben.mehr
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Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. § 6 Abs. 3 EStG bewirkt eine Rechtsnachfolge nur in einzelnen vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Beziehungen, begründet aber keine umfassende "Fußstapfentheorie".mehr
Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG mindert sich bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert um die AfA, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden ist. Lässt sich diese Rechtsfolge vermeiden?mehr
Der Koalitionsausschuss hatte sich am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt. Zur Umsetzung haben der Bundestag und der Bundesrat am 29.6.2020 das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen verabschiedet.mehr
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25%, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.mehr
Vor knapp zwei Jahren wurde das Baukindergeld beschlossen. Den Zuschuss haben seitdem rund 233.000 Familien beantragt, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Die meisten davon mit niedrigeren Haushaltseinkommen. Mit dem Geld werden überwiegend gebrauchte Wohnimmobilien gekauft.mehr
Die Bundesregierung hat wichtige Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht. In der Kabinettssitzung vom 12.6.2020 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das u. a. eine Senkung der Mehrwertsteuersätze beinhaltet. Änderungen gibt es auch bei der KfZ-Steuer.mehr
Das BMF hat eine neue Version seiner Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.mehr
Die Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück ist nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg insbesondere für die Ermittlung des Sachwerts des Gebäudes methodisch geeignet und führt zu nachvollziehbaren Ergebnissen.mehr
Eine Berichtigung nach § 129 AO ist auch dann möglich, wenn das Finanzamt eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt.mehr
Haufe Finance Office Platin kombiniert erstmalig Fachwissen, Präsenz- und Online-Weiterbildung, Arbeitshilfen und News und ebnet Ihnen den Weg in die Zukunft des Finanz- und Rechnungswesens.mehr
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden. mehr
Ein Steuerstundungsmodell kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen.mehr
Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben.mehr
Das Bundeskabinett hat die Sonder-AfA zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus beschlossen, auf die sich die große Koalition Ende August geeinigt hatte. Die Sonder-Afa soll fünf Prozent zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden, rückwirkend zum 31.8.2018. Die Immobilienverbände wiederholen ihre Kritik. Sie halten eine dauerhafte Anpassung der Abschreibung von zwei auf drei Prozent für sinnvoller.mehr
Der Wechsel von der in Anspruch genommenen degressiven Gebäude-AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes ist nicht zulässig.mehr
Wird ein Gebäude veräußert, in dem sich ein Arbeitszimmer befindet, das zum Betriebsvermögen gehört, so hat dies steuerliche Konsequenzen. Das gilt auch bei einer Nutzungsänderung zu privaten Zwecken.mehr
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die GWG-Abschreibung neu geregelt. Sie bietet nun für Unternehmer und ihre Arbeitnehmer interessante Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses.mehr
Auch im dritten Quartal hat die Überhitzung des Wohnimmobilienmarktes weiter zugenommen. Gegenüber dem Vorquartal ist der Empirica-Blasenindex um fünf Punkte gestiegen. Hauptgrund seien zu viele neue Häuser, der Einzelindex stieg um zehn Punkte. Vor allem in Städten "aus der zweiten Reihe" werde über die Nachfrage hinaus gebaut, schreibt Empirica. Eine Warnung geht an die künftigen Koalitionspartner: Afa-Abschreibungen könnten die Blasengefahr verschärfen.mehr
Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie vom Mieter schuldhaft verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein, so der BFH. Es handelt sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die nur mit 2 Prozent jährlich geltend gemacht werden können.mehr
Eine Ergänzungsbilanz wird u. a. erforderlich, wenn beim entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils der Erwerber durch eine Gegenleistung über dem Buchwert stille Reserven in begünstigten Wirtschaftsgütern vergütet.mehr
Häufig wird die Frage gestellt, ob bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der noch nicht per AfA abgesetzte Restwert von Arbeitsmitteln als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden darf.mehr
Aus der nächsten Überarbeitung der Einkommensteuer-Richtlinien soll sich ergeben, dass Computerprogramme bis 800 EUR netto ab 2018 prinzipiell sofort als GWG abgeschrieben werden dürfen.mehr
CDU und CSU haben ihr Wahlprogramm vorgestellt. Ein Kernpunkt des Konzepts ist das Thema Wohnen. Neben dem Baukindergeld für Familien will die Union in der neuen Wahlperiode den Mietwohnungsbau fördern. Dafür soll die steuerliche Förderung (degressive Afa) befristet wieder eingeführt werden. Auch die energetische Gebäudesanierung wollen CDU/CSU steuerlich fördern. Geplant ist außerdem die Reform des Wohngeldes.mehr
In seinem Urteil vom 21.2.2017 (VIII R 10/14) hatte sich der BFH zur Frage zu äußern, wann die steuerliche Berücksichtigung einer AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudes erfolgen darf. Dies setzt insbesondere voraus, dass dieser die Anschaffungskosten des Gebäudes getragen hat.mehr
Die AfA setzt für einen vom Nichteigentümer-Ehegatten genutzten Gebäudeteil voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. Zahlungen von einem gemeinsamen Ehegatten-Konto gelten für Rechnung desjenigen geleistet, der den Betrag schuldet.mehr
Das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut des Vorteils aus der Vertragsarztzulassung ist nicht abnutzbar und damit auch nicht abschreibbar.mehr
Das BMF hat auf ein aktuelles Urteil des BFH reagiert, wonach eine Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt.mehr
Ob der Beschenkte bei einer mittelbarten Grundstücksschenkung AfA i. S. des § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen kann (bei vermietetem Grundstück), hat der BFH inzwischen geklärt.mehr
AfA für Gebäude können erst nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Ein betrieblich genutztes Gebäude ist fertig gestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten soweit abgeschlossen sind, dass es betrieblich nutzbar ist. Für Wohngebäude wird gefordert, dass sie bewohnbar sind. mehr
Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis ist die Vertragsarztzulassung i. d. R. Bestandteil des erworbenen Praxiswerts und nicht selbstständig aktivierbar.mehr
Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Vielmehr müssen sie über einen Zeitraum von 10 Jahren im Wege der AfA abgeschrieben werden.mehr
Ob Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der Abschreibung zu berücksichtigen sind, musste das FG Düsseldorf entscheiden.mehr
Mit Schreiben vom 2.9.2016 hat das BMF seine aus 2014 stammenden Aussagen zu Teilwertabschreibungen überarbeitet. Im Zentrum der neuen Weisung steht die Frage, wann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden kann.mehr
Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte auch dann nicht aufstocken, wenn deren Teilwerte die Buchwerte überschreiten.mehr
Überträgt der Unternehmer-Ehegatte den Betrieb und der Nichtunternehmer-Ehegatte seine Miteigentumsanteile am Grundstück samt Gebäude unentgeltlich auf einen Dritten, kann dieser den Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten zum Teilwert in seinen Betrieb einlegen und davon AfA vornehmen.mehr
Bebaut der Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig.mehr
Die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) ist das Mittel der Finanzverwaltung, um ein Massenverfahren für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes und dem nicht abschreibungsfähigen Grund und Boden durchzuführen. mehr
Die vertragliche Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstücks- und Gebäudeanteil ist der AfA-Berechnung zugrunde zu legen, sofern sie nicht zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.mehr
Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn der Schenker dem Beschenkten Geldmittel mit der Auflage zur Verfügung stellt, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben oder zu bebauen. Fraglich ist, ob in diesem Falle der Beschenkte AfA nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen kann.mehr
Kaum ein gekauftes und schon mehrere Jahre altes Gebäude entspricht den Vorstellungen der neuen Eigentümer. Häufig fallen nach dem Erwerb des Gebäudes Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen an. mehr
Die Herstellungskosten für Pächterein- und -umbauten sind nach den Grundsätzen der Gebäudeabschreibung abzuschreiben. Auch ein entschädigungsloser Übergang der Ein- und Umbauten bei Pachtende rechtfertigt keine Abschreibung auf die tatsächlich kürzere Pachtdauer.mehr
Wird nach Vornahme einer Sonderabschreibung zu Unrecht degressive AfA in Anspruch genommen, kann das Finanzamt eine Berichtigung in der Weise vornehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden.mehr
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.mehr
Kosten der Erbauseinandersetzung für die Überführung von Wirtschaftsgütern in die eigene Verfügungsmacht sind als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA abziehbar (entgegen BMF-Schreiben v. 13.1.1993, BStBl I 1993, 80).mehr
Nutzt ein Unternehmer-Ehegatte ein gemeinsames Gebäudegrundstück, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten er über seinen halben Miteigentumsanteil hinaus getragen hat, für betriebliche oder berufliche Zwecke, ist seine Nutzungsbefugnis bilanztechnisch „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ zu behandeln.mehr
Bundesbauminister Peter Ramsauer hat neue Impulse für den Wohnungsneubau angekündigt: Zu den Vorschlägen zählen etwa die Wiedereinführung der degressiven AfA und die Neubauförderung im Rahmen der KfW-Förderung. Die Initiative wird von den Immobilienverbänden einhellig unterstützt.mehr
Dem Verpächter eines Rohbaus steht der Abzug von AfA ab dem Beginn der Verpachtung zu. Dabei ist es unerheblich, ob der Pächter den Rohbau unmittelbar bezogen hat oder welche Arbeiten im Einzelnen noch vor „Bezug“ erfolgt sind.mehr