Einfuhrumsatzsteuer



Zoll
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BFH

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.










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Bekämpfung der Corona-Folgen

Konjunkturpaket: Mehrwertsteuersenkung und andere geplante Gesetzesänderungen

Nachdem sich der Koalitionsausschuss über ein umfangreiches Gesetzespaket (sog. Konjunkturpaket) zur Bekämpfung der Corona-Folgen verständigt hat, wurde als wichtiger Schritt das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz am 29.6.2020 durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 30.6.2020 erfolgt (BGBl. I 2020, S. 1512). Das Gesetz kann damit in Kraft treten. Die wichtigsten für Unternehmen geltenden Maßnahmen werden nachfolgend skizziert.