19.03.2018 | News FG Münster

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Vorsteuervergütung zugunsten der Insolvenzmasse aufgrund einer Quotenzahlung voraussetzt, dass hinsichtlich der betroffenen Entgeltforderungen zuvor eine Vorsteuerkürzung erfolgte und der Betrag auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurde.mehr