Das BZSt weist darauf hin, dass die ELMA-Dienste ab 1.1.2023 für den "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer" ausschließlich in der Schema-Version 9.0.0 zur Verfügung stehen.mehr
Das BMF hat zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, veröffentlicht.mehr
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Das BZSt gibt aktuell Hinweise zum Brexit und den Folgen für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren. mehr
Bis 31.3.2021 noch Vorsteuerbeträge für 2020 aus dem ehemaligen Gemeinschaftsgebiet Großbritannien geltend machen – für alle anderen Mitgliedstaaten bleibt der 30.09.2021 als Stichtag für die Antragstellung maßgebend.mehr
Das BZSt informiert zu den Antragsfristen für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und für Unternehmer aus Drittstaaten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.mehr
Das BZSt weist darauf hin, dass Unternehmer aus Drittstaaten Vorsteuerbeträge für 2019 bis 30.6.2020 beantragen können. Aufgrund der Corona-Pandemie werden jedoch Erleichterungen gewährt.mehr
Zum 1.1.2020 sind gesetzliche Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Kraft getreten. Die Finanzverwaltung äußert sich hierzu in einem Schreiben und passt den UStAE an.mehr
Das FG Münster hat zu Vorsteuererstattungsansprüchen entschieden, die im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters entstanden sind.mehr
Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind.mehr
Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat daher den EuGH insoweit um Klärung gebeten.mehr
Unternehmer, die im Ausland Waren oder Dienstleistungen beziehen und dort nicht registriert sind, können sich die Vorsteuer im Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für die Vorsteuervergütung in Drittländern (= Nicht-EU) endet die Antragsfrist am 30. Juni.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Vorsteuervergütung zugunsten der Insolvenzmasse aufgrund einer Quotenzahlung voraussetzt, dass hinsichtlich der betroffenen Entgeltforderungen zuvor eine Vorsteuerkürzung erfolgte und der Betrag auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurde.mehr
Das BMF stellt klar, wie sich die Neuregelungen von §§ 60 und 61 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf das Vorsteuervergütungsverfahren auswirken.mehr
Kopie einer Rechnungskopie als Kopie i. S. v. § 61 Abs. 2 UStDV a. F.mehr
Haben im Ausland ansässige Unternehmer einen Anspruch auf Verzinsung im Vorsteuervergütungsverfahren? Das FG Köln hat Stellung bezogen.mehr
Das BMF hat Stellung genommen zum Antragsverfahren im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer seit 1.7.2016.mehr
Ein ausländischer Unternehmer hat selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren "nur" eine Rechnungskopie übermittelt.mehr
Zwei fehlende Eintragungen im amtlichen Antragsvordruck brachten eine Unternehmerin aus Dänemark vor dem FG Köln um ihren Anspruch auf Vorsteuervergütung i. H. v. 350.000 EUR. Das Gericht entschied, dass der Antrag aufgrund der lückenhaften Angaben unwirksam war.mehr
Was ändert sich 2016 bei der Umsatzsteuer? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte und sagen auch, was im Lauf des Jahres noch relevant werden könnte.mehr
Zum Thema Vorsteuervergütung an im Ausland ansässige Unternehmer hat das Finanzgericht Köln entschieden: Es ist eine zwingende Angabe des unternehmerischen Leistungsbezugs bis zum Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist erforderlich.mehr
Billiger tanken im benachbarten EU-Land, z. B. in Österreich oder Luxemburg, bringt Ihnen nur dann einen finanziellen Vorteil, wenn Ihre Umsätze einen Vorsteuerabzug ausschließen. Ansonsten macht der fehlende Vorsteuerabzug den Preisvorteil wieder zunichte.mehr
Mit ihrer aktuellen Eingabe beim BMF hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) angeregt, das Verfahren rund um die Einfuhrumsatzsteuer zu vereinfachen.mehr
Die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer für 2015 haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.mehr
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der eine USt-Erklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt und verpflichtet, alle in diesem Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in dieser Steuererklärung geltend zu machen (entgegen Abschn. 18.15. Abs. 1 Satz 2 UStAE).mehr
Nur noch wenig Zeit bleibt den Unternehmen bzw. ihren Steuerberatern, um die Erstattung von im EU-Ausland angefallener Umsatzsteuer für das Jahr 2011 zu beantragen. Die Frist für die Vorsteuervergütung endet am 30. September 2012.mehr
Die Frist von 6 Monaten, die für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung in Art. 7 Abs. 1 der 8. Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehen ist, ist eine Ausschlussfrist.mehr