Umsatzsteuer-Änderungen aus dem AOÄndG

Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung am 4.12.2014 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 19.12.2014.

Im Rahmen des AOÄndG werden die Vorschriften zur strafbefreienden Selbstanzeige einerseits verschärft, andererseits ist auch eine Erleichterung geplant, die die Abgabe berichtigter Umsatzsteuer-Voranmeldungen betrifft. Durch Ausnahmen beim Vollständigkeitsgebot und der Tatentdeckung soll erreicht werden, dass eine korrigierte oder verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldung (wieder) als wirksame Teilselbstanzeige gelten kann.

Das Gesetz wurde am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2014 I S. 2415) verkündet und tritt zum 1.1.2015 in Kraft.