Umsatzsteuer-Voranmeldung








Richter im Gerichtssaal
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BFH

Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht.






Rechnungen
Rechnungen

Wechsel der Steuerschuldnerschaft - § 13b UStG

Die Zahl der Unternehmen, die das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG anwenden müssen, ist immer wieder erweitert worden. Der Unternehmer, der die Leistung erhält, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn er die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Der leistende Unternehmer stellt Nettorechnungen aus und weist in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hin.

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Fluss
Fluss
Einnahmen-Überschussrechnung

Umsatzsteuervorauszahlung bei regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Wird der Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt hier beispielsweise das Zu- und Abflussprinzip für die Zuordnung von bestimmten Einnahmen oder Ausgaben. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gibt hinsichtlich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen am Ende des Jahres, die im Folgejahr bezahlt werden, nützliche Hinweise.