Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Zahlung der Steuern gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Pflichten. Wir haben die aktuellen Abgabe- und Zahlungstermine (April 2023) für Sie auf einen Blick zusammengefasst.mehr
Die Finanzverwaltung hat die Vordruckmuster der Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2023 bekannt gegeben und zudem die Muster der Umsatzsteuererklärung 2023 veröffentlicht.mehr
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Das FinMin Schleswig-Holstein hat zu Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG Stellung bezogen.mehr
Die Finanzverwaltung hat bei den Mustern der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die Anleitung neu veröffentlicht.mehr
Der BFH hat entschieden, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird (z. B. per Überweisung), auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar ist, wenn der 10.1. des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Was aber gilt bei Lastschrifteinzug?mehr
Die Zahl der Unternehmen, die das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG anwenden müssen, ist immer wieder erweitert worden. Der Unternehmer, der die Leistung erhält, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn er die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Der leistende Unternehmer stellt Nettorechnungen aus und weist in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hin.mehr
Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind wieder viele Änderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2020 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2021.mehr
Die Finanzverwaltung erläutert die Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen.mehr
Bei der Umsatzsteuer verändert die Digitalisierung die Besteuerungsprozesse. Steuerverwaltungen entscheiden sich für sehr unterschiedliche Ansätze.mehr
Die Finanzverwaltung hat bei den Mustern der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 eine neue Anleitung veröffentlicht.mehr
Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre ab 2018 wurden auf den 31.7. des Folgejahres verlängert. Diese Verlängerung greift auch für die Zuordnungsentscheidung der Unternehmer. mehr
Ein selbständiger Buchhalter, der USt-Voranmeldungen für einen Mandanten erstellt, leistet unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Eine analoge Anwendung des § 6 Nr. 4 StBerG kommt nicht in Betracht.mehr
Wann Sie bei der Umsatzsteuer von der Soll- zur Istbesteuerung wechseln dürfen und damit Ihre Liquidität sichern, lesen Sie hier und erhalten Formulierungsvorschläge für Ihren Antrag.mehr
Nach langem Ringen ist im November endlich das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) final beschlossen worden. Das milliardenschwere Maßnahmenpaket soll Unternehmer und Gründer im Arbeitsalltag entlasten. Hält es das, was es verspricht?mehr
Die Finanzverwaltung hat zahlreiche Vordruckmuster zur Umsatzsteuer nach Anpassung aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu bekannt gegeben.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute Fragen zur richtigen Erfassung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung.mehr
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beklagt die steigenden bürokratischen Herausforderungen für die Steuerkanzleien und macht Vorschläge für einen Bürokratieabbau.mehr
Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Fraglich ist, ob dies auch bei Zahlung per Lastschrifteinzug gilt.mehr
Insbesondere Kleinunternehmer, deren Umsatzsteuer weniger als 1.000 EUR pro Jahr beträgt, bekommen seit Jahresbeginn häufig Post vom Finanzamt. Sie sollen künftig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Darüber berichtet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).mehr
Das BMF hat ein neues Vordrucksmuster zum Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2019 bekannt gegeben. Veröffentlicht wurde nun die USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019.mehr
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember wird in der Regel im Januar des Folgejahres abgegeben und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. -Erstattung dafür im Januar gezahlt bzw. erstattet. Worauf Einnahmen-Überschuss-Rechner hier achten müssen, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.mehr
Das BMF hat die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben. Änderungen gibt es für Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.mehr
"Aller guten Dinge sind drei" – eine Redensart, die aus dem Mittelalter stammt und nun auch für die Steuergesetzgebung in 2018 zutreffen könnte.mehr
Das BMF hat die Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung und des Vorauszahlungsverfahrens für das Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben.mehr
Selbstständige Buchhalter sind nicht zur Erstellung von USt-Voranmeldungen berechtigt. Nach wie vor gibt es rechtliche Auseinandersetzungen, was selbstständige Buchhalter dürfen und was nicht.mehr
Buchhalter sind auch dann nicht zur Erstellung von USt-Voranmeldungen berechtigt, wenn dies automatisch erfolgt.mehr
Eine am 9.1.2015 (Freitag) geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November 2014 kann aufgrund der Abflussfiktion noch als Betriebsausgabe des Jahres 2014 abgezogen werden kann, obwohl die Fälligkeit der Zahlung durch die „SaSoFei“-Regelung auf den 12.1.2015 (Montag) verschoben war. mehr
Wird der Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt hier beispielsweise das Zu- und Abflussprinzip für die Zuordnung von bestimmten Einnahmen oder Ausgaben. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gibt hinsichtlich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen am Ende des Jahres, die im Folgejahr bezahlt werden, nützliche Hinweise.mehr
Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2017 werden die Vordruckmuster "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017" (USt 1 A), "Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2017" (USt 1 H) und "Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017" (USt 1 E) eingeführt.mehr
Der DStV hat zu den geplanten Änderungen durch die sog. Mantelverordnung 2016 Stellung genommen. Der Verband begrüßt insbesondere eine Regelung zur Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die zu mehr Rechtssicherheit führt.mehr
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Muss die Umsatzsteuer-Vorauszahlung von Dezember noch im alten Jahr als Betriebsausgabe erfasst werden?mehr
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG.mehr
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2.10.2015 die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.mehr
Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1.1.2015 § 18 Abs. 2 Satz 5 UStG angefügt.mehr
Peer Steinbrück hat sich seine eigenen Gedanken über eine Steuerreform gemacht - zusammen mit seinem Bundestags-Kollegen Matthias Ilgen und vorbei an der SPD-Fraktion.mehr
Die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer für 2015 haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.mehr
Für Einnahmen-Überschussrechner stellt sich demnächst die Frage, welchem Jahr sie die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2014 zuordnen. Denn durch § 108 Abs. 3 AO verschiebt sich die Fälligkeit auf den 12.1.2015 und liegt damit außerhalb der 10-Tages-Frist für wiederkehrende Ausgaben.mehr
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs-und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2015 die Vordruckmuster „Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015“ (USt 1 A), „Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2015“ (USt 1 H) und „Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015“ (USt 1 E) eingeführt.mehr
Mit BMF-Schreiben vom 25.9.2013 wurden im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2014 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2014) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014) eingeführt.mehr
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und –Vorauszahlungsverfahren wurden die Vordruckmuster USt 1 A, USt 1 H und USt 1 E eingeführt.mehr
"Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten sollten die Betroffenen sich frühzeitig um die Authentifizierung kümmern", rät die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.mehr
Für die zertifizierte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen wird nun eine Übergangsfrist gewährt.mehr
Die stillschweigend gewährte Einzelfristverlängerung zur Abgabe der USt-VA verlängert nicht automatisch die Frist zur Zahlung der Steuer bis zu dem Termin gemäß der Fristverlängerung.mehr
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO), wenn er fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen nicht zeitnah berichtigt.mehr
Trotz rechtzeitigen Zahlungseingangs können bei einer Scheckzahlung Säumniszuschläge entstehen.mehr
Das Landesamt für Steuern Bayern hat einen ausfüll- und speicherbaren Fragebogen im PDF-Format zur Überprüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres der Errichtung/Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt.mehr
Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2013 werden geänderte Vordruckmuster eingeführt. Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.mehr
Ab dem 1.1.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerungen mit Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Abgabe der Lohnsteueranmeldung nur noch authentifiziert elektronisch möglich. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.mehr
Die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.mehr