Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 25.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2023 Innergemeinschaftliches Verbringen / Falsche bzw. unvollständige Zusammenfassende Meldung / § 6a Abs. 2 UStG / § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG / § 153 AO / § 370 AO Für das innergemeinschaftliche Verbringen gelten die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen entsprechend (§ 6a Abs. 2 UStG). Damit ist auch beim innergemeinschaftlichen Verbringen materielle Voraussetzu...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Rechtsfolgen für den Erwerber

Rz. 37 Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Damit ist dieser Vorgang im Ergebnis nicht steuerbar. Es gelten dafür aber die oben beschrieben Pflicht (3.3.2.) Erst die spätere eigentliche Verschaffung der Verfügungsmac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.2 Vertrieb der Gutscheine der Restaurantkette

P tritt bei dem Vertrieb der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf, sodass er selbst nicht in eine Leistungskette eingebunden ist. P ist insoweit nur als Vermittler tätig und führt eine sonstige Leistung gegenüber der Restaurantkette aus. Insoweit ist es unerheblich, wie die Gutscheine umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind – dies ist nur für eine umsatzsteuerrechtliche ...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 4. Abgrenzung zur Selbstanzeige und Mehrfachberichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO)

Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen auch im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige eine Sonderstellung ein. Während § 371 Abs. 1 AO grundsätzlich eine vollständige Berichtigung aller unverjährter Steuerstraftaten einer Steuerart verlangt, gilt dieses Vollständigkeitsgebot für Umsatzsteuervoranmeldungen nicht. Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuervoranmeldung besteh...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 14 Selbstveranlagung der EUSt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Mit Wirkung v. 1.7.2019 gilt die Möglichkeit der Selbstveranlagung der EUSt in der USt-VA (anstelle der tatsächlichen Zahlung bei der Einfuhr). Profitieren können davon z.B. auch Importeure von Waren wie Aluminium, Nickel und Schwefel, Zinn, Blei, Zink und organische chemische Produkte. Um die entsprechend damit verbundene Aufschiebung der EUSt-Zahlung anwenden zu können, mu...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2026 – Strafrechtliche Bedeutung, Offenlegungsstrategien und Musterformulierungen für die Beratungspraxis (AO-StB 2026, Heft 5, S. 150)

RA/StB Dr. Ingo Heuel / RAin/StBin Roswitha Prowatke LL.M., Köln[*] Ab 2026 wird die Umsatzsteuervoranmeldung um strukturierte "ergänzende Angaben" (Kennziffer 500) mit vier Kategorien erweitert. Sie dienen der transparenten Offenlegung ungeklärter oder abweichend bewerteter Sachverhalte. Die Neuregelung schafft ein standardisiertes System zur Risikoklassifizierung, ersetzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 2. Zeitlicher Abgabedruck und strukturelles strafrechtliches Risiko der Umsatzsteuervoranmeldung

Die strafrechtliche Bedeutung der Neuregelung erschließt sich insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen gesetzlichen Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Zwar verlängert sich diese Frist im Falle der Dauerfristverlängerung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 1. Einleitung

Mit Wirkung ab dem Besteuerungszeitraum 2026 wurde die Kennziffer "Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung strukturell erweitert. Die bisherige Kennziffer 23 – mit der lediglich pauschal das Vorliegen ergänzender Angaben durch Eintragung einer "1" angezeigt werden konnte – wird ab 2026 durch die Kennziffer 500 in Zeile 55 ersetzt und in vier, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 6. Fazit und praktische Bedeutung für die Beratungspraxis

Die Einführung der differenzierten Kategorien für ergänzende Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung führt nicht zu einer Erweiterung der materiellen Offenlegungsmöglichkeiten, sondern zu deren strukturierter Klassifizierung. Die Möglichkeit zur Offenlegung ungeklärter oder rechtlich unsicherer Sachverhalte bestand bereits nach bisheriger Rechtslage. Die Neuregelung dient da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 3. Strafrechtliche Bedeutung der Offenlegung ungeklärter Sachverhalte

Steuerstrafrechtlich ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder offenlegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige den maßgeblichen Sachverhalt vollständig offenlegt und die Finanzbehörde auf dieser Grundlage die steuerliche Würdigung eigenständig vornehmen kann (BGH ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / [Ohne Titel]

RA/StB Dr. Ingo Heuel / RAin/StBin Roswitha Prowatke LL.M., Köln[*] Ab 2026 wird die Umsatzsteuervoranmeldung um strukturierte "ergänzende Angaben" (Kennziffer 500) mit vier Kategorien erweitert. Sie dienen der transparenten Offenlegung ungeklärter oder abweichend bewerteter Sachverhalte. Die Neuregelung schafft ein standardisiertes System zur Risikoklassifizierung, ersetzt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / b) Fehlende oder noch nicht vorliegende Unterlagen

Häufig liegen zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht alle steuerlich relevanten Unterlagen vor. Beispiel: Eingangsrechnungen oder Abrechnungsunterlagen liegen noch nicht vollständig vor. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranmeldung wurde auf Grundlage der derzeit vorliegenden Unterlagen und Informationen erstellt. Die nachfolgend bezeichneten Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / a) Fehlende oder noch ungeklärte Sachverhalte

In der Praxis kommt es vor, dass steuerlich erhebliche Sachverhalte zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht abschließend aufgeklärt sind. Beispiel: Die umsatzsteuerliche Einordnung einer Zahlung als steuerpflichtiger Umsatz oder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist noch nicht abschließend geklärt. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / e) Schätzung von Umsätzen mangels vollständiger Grundlagen

In der Praxis müssen Umsätze oder Bemessungsgrundlagen bisweilen geschätzt werden, weil die zugrunde liegenden Unterlagen oder Aufzeichnungen zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht vollständig vorliegen oder erkennbar fehlerhaft sind. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranmeldung wurde mangels vollständig vorliegender Unterlagen teilweise auf ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuervoranmeldung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.5 Gestaltungsmissbrauch

Gestaltungsmissbrauch Zu prüfen ist im Einzelfall, ob ein Gestaltungsmissbrauch [1] vorliegt. Das wird dann der Fall sein, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Die Einschaltung von Ehegatte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.106 Umsatzsteuer

Baumgartner/Holle, Rechnung und Vorsteuerabzug in der Praxis – Häufige Fehlerquellen und sichere Gestaltungen, BBK 18/2025, S. 817; Kraft/Hentschel/Waldraff, Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 2), FR 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 4.5 Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Steuerentstehung richtet sich auch nach der Häufigkeit der abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dabei gibt es nach § 18 UStG die folgenden Möglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 7 Hinweis zur Umsatzsteuer

Gem. § 15 UStG setzt die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Vermögen voraus, dass die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Liegt die unternehmerische Nutzung unter 10 %, scheidet der Vorsteuerabzug aus, sodass die Steuerfestsetzung geändert werden kann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Praxis-Tipp Umsatzbesteuerung bei ertragsteuerlicher Privatnu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 9 Konsequenzen der Betriebsprüfung

Das Finanzamt wertet den Prüfungsbericht aus und erlässt danach entweder einen erstmaligen oder – Abweichungen von dem bisherigen Steuerbescheid unterstellt – geänderten Steuerbescheid. Letzteres ist regelmäßig ohne Anwendung der Korrekturvorschriften der AO möglich, weil die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen. Einzelne, im Rahmen einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.8 Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 54 Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern (sog. Istbesteuerung), müssen erhaltene An- und Vorauszahlungen im USt-Voranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs versteuern. Auch Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Sollbesteuerung), müssen eine erhaltene An- oder Vorauszahlung für eine im zweiten Halbjahr 202...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sahen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner St...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zeitpunkt der Abgabe der Lohnsteueranmeldung

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist zu übermitteln spätestens am 10. Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums, und zwar nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5 000 EUR betragen hat, eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr...mehr