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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Steuersätze / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Hans-Dieter Rondorf
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Rz. 51

Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sahen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzugebenden USt-Voranmeldungen für das III. und IV. Quartal 2020 bzw. für die Monate Juni bis Dezember 2020 sind die Nettobeträge sowohl für Umsätze zum Steuersatz von 16 % als auch für Umsätze zum Steuersatz von 5 % addiert in die Zeile 28, Kennzahl 35 (Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen) und die darauf entfallende USt addiert in die Kennzahl 36 einzutragen.

 
Praxis-Beispiel

Ein Lebensmitteleinzelhändler erzielt im August 2020 Bruttoumsätze (Einnahmen) zum ermäßigten Steuersatz von 5 % (z. B. aus dem Verkauf von Nahrungsmitteln) von 105.000 EUR (netto 100.000 EUR zuzüglich 5.000 EUR USt) sowie Bruttoumsätze (Einnahmen) zum allgemeinen Steuersatz von 16 % (z. B. aus dem Verkauf von Getränken) von 58.000 EUR (netto 50.000 EUR zuzüglich 8.000 EUR USt).

In der elektronischen USt-Voranmeldung für den Monat August 2020 hat der Lebensmitteleinzelhändler Eintragungen in Zeile 28 vorzunehmen. Die aufaddierte Bemessungsgrundlage für beide Umsatzarten von 150.000 EUR (100.000 EUR + 50.000 EUR) hat er in der Kennzahl 35, die darauf entfallende Steuer von 13.000 EUR (5.000 EUR + 8.000 EUR) in der Kennzahl 36 einzutragen.

 

Rz. 52

Innergemeinschaftliche Erwerbe i. S. d. § 1a UStG (Kauf von Waren oder Anlagegegenständen von Unternehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten für unternehmerische Zwecke) in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 hat der Unternehmer in Zeile 35 der elektronischen USt-Voranmeldung aufzuführen. Di...

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