Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.5 Selbstanzeige durch Teilnehmer der Steuerhinterziehung

Rz. 143 Die Selbstanzeigehandlung ist die "Richtigstellung" (Rz. 69, 118ff.), d. h. die Korrektur der Tathandlung nach § 370 AO, die zur Aufdeckung einer unbekannten Steuerquelle führt und die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit darstellt. Sind an der Tathandlung mehrere Personen als Mittäter, Gehilfen oder Anstifter beteiligt, so muss jeder nach den in Rz. 85ff. en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter der Gesetzesüberschrift des § 371 AO "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" werden zwei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichem Rechtscharakter getroffen: Zum einen regelt § 371 Abs. 1 bis 3 AO die eigentliche strafbefreiende Selbstanzeige des an einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO Beteiligten (Rz. 5–435a). Zum anderen regelt § 371 Abs. 4 AO den Fall...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung[1] gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine kompl...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn. und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 21) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19 Abs. 2 UStG: Gesamtumsatz

Rz. 61 Die in § 19 Abs. 1 UStG bestimmten Umsatzbeträge von 25.000 EUR (bezogen auf das Vorjahr) und 100.000 EUR (Umsatz im laufenden Jahr) beziehen sich gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Anzahlungen sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung dem Gesamtumsatz zuzurechnen.[1]. Die darauf entfallenden Umsatzsteuer geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht anwendbare Vorschriften des UStG bei Kleinunternehmern

Rz. 56 Satz 2 des § 19 Abs. 1 UStG führt die Vorschriften des UStG an, die nicht anzuwenden sind, wenn Satz 1 der Norm angewandt wird. Das sind: a) Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG. Damit werden zwar isoliert betrachtet die i.g. Lieferungen eines Kleinunternehmers steuerpflichtig. Da die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

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Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung, hier ist u. a. eine Eröffnungsbilanz ein...mehr

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Steuervorauszahlungen / 5 Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer besteht im Prinzip der Selbstveranlagung. Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen die Vorauszahlungen durch Gegenüberstellung der Ausgangssteuern und der abziehbaren Vorsteuern selbst berechnen. Der auf amtlichem Vordruck berechnete Wert ist sodann auf elektronischem Weg beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig zu entricht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.3 Auskunftspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Auskunfts- und ggf. auch Beweispflicht, ob und in welchem Umfang er anderweitigen Verdienst hat.[1] Nur so kann der ehemalige Arbeitgeber feststellen, ob das Wettbewerbsverbot eingehalten wird und auch nur so kann er die Höhe der Karenzentschädigung unter Berücksichtigung der Anrechnung des neuen Verdienstes richtig berechnen. Diese Angaben muss der ...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 2.3 Lösung

M und auch der Architekt sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind.[1] Sie handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Dass der Architekt aus Dänemark stammt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grundsätzlich ohne Bedeutung. M erhält für sein Unternehmen 2 verschiedene Leistungen, die separat zu beurteilen sind, eine ein...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sonstige Vermögensgegenstände / 2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung: Bonuszahlung nach dem Bilanzstichtag

Hans Groß ist selbstständiger Handwerker (eK). Aufgrund der Abnahmemenge des Jahres 01 erhält er von seinem Rohstoffhändler einen jährlichen Bonus in Höhe von 5 % des abgenommenen Netto-Warenwertes. Die Berechnung des Bonus erfolgt regelmäßig im Februar des Folgejahres, weil erst dann die tatsächliche Abnahmemenge von Groß festgestellt werden kann. Laut vertraglicher Vereinb...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / II. Tatvollendung bei Steuerhinterziehung durch aktives Tun

Beispiel I: S gibt im Mai 2025 eine unzutreffende Einkommensteuererklärung für 2024 ab. Das FA folgt der Erklärung und gibt den Bescheid am 1.8.2025 bekannt. Die Hinterziehung der Einkommensteuer 2024 ist am 1.8.2025 vollendet. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich (nur) um eine strafbare versuchte Steuerhinterziehung. Im Beispielsfall liegt eine Steuerhinterziehung durch a...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / III. Tatvollendung bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen

Hingegen ist die Tat im Fall der Unterlassung der Einreichung einer Steuererklärung/-anmeldung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) erst in dem Zeitpunkt vollendet, in dem ein Schätzbescheid mit zu niedrigen Festsetzungen bekanntgegeben wird.[30] Beispiel II: S gibt für das Jahr 2024 keine Einkommensteuererklärung ab. Das FA erlässt einen zu niedrigen Schätzbescheid am 1.8.2025. Tatvollen...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / 1. Versuchte Steuerhinterziehung

Problematischer ist, ob der Täter oder Teilnehmer durch Steuerhinterziehung in Höhe ersparter Aufwendungen etwas erlangt, wenn die Steuerhinterziehung im Versuchsstadium stecken bleibt. Konkret stellt sich die Frage, ob das Kriterium "etwas erlangt" bereits vor Vollendung der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für den Versuchsbeginn ist zwischen Steuerhinterziehung durch Handel...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 2.1 Monatlicher Voranmeldungszeitraum

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR (bis 31.12.2024: 7.500 EUR), ist der Kalendermonat der VAZ.[1] Maßgeblich ist die tatsächliche Steuer auf der Grundlage der Jahreserklärung. Solange die Umsatzsteuer-Jahreserklärung noch nicht eingereicht ist, wird die Summe der Steuer aus den Voranmeldungen des Vorjahrs zugrunde gelegt. Praxis-Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 5 Elektronische Übermittlung der Steueranmeldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen auf elektronischem Weg und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ans Finanzamt übermittelt werden.[1] Dies gilt auch für Umsatzsteuer-Jahreserklärungen.[2] Informationen zur elektronischen Übermittlung sind unter www.elster.de abrufbar. Das zuständige Finanzamt kann zur Vermeidung von unbilligen Härten auf Antrag zulassen, dass die Steuera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (VAZ) die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten in wenigen Ausnahmefällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall muss der Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz

Überblick Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die von Unternehmern gegen Entgelt erbracht werden. Anders als die Einkommensteuer, die für die Besteuerung einen vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Überschuss bzw. Gewinn voraussetzt, wird bei der Umsatzsteuer der Verbrauch bzw. die Leistung besteuert. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Geschäftswagen / 2.1.3 Unternehmerische Nutzung mindestens 10 % und weniger als 100 %

Wird ein erworbener Geschäftswagen teils unternehmerisch (mindestens zu 10 %) und teils nichtunternehmerisch genutzt, hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht.[1] Er kann den Geschäftswagen wie folgt zuordnen: insgesamt dem Unternehmen: ggf. erhält der Unternehmer aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten etc. den vollen Vorsteuerabzug und muss zum Ausgleich jäh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung" an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von "der Übermittlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung "nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" (Rz. 121) ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Aufzeichnungen bei Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 215 § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG ist im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft für inländische Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG sowie bestimmter Leistungen im Inland oder Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 ff. UStG zu verstehen, sog. "Wechsel der Steuerschuldnerschaft" oder "Reverse-Charge." Rz. 216 Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr