Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Art der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für gemeinnützige Vereine ist im Regelfall abzugeben: Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1, s. Muster am Ende des Stichworts), wenn ein oder mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden (es gilt das Saldierungsgebot – s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b; s. AEAO zu § 64 Abs. 1 AO, Tz. 11, Anhang 2 und für Zweck...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1 Rechtliche Grundlagen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2025 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2025 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025

Zusammenfassung Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.2 Voranmeldungspflicht

Zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind verpflichtet: Unternehmer [1], die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern haben[2]; Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, sobald sie einen Gesamtumsatz von mehr als 25.000 EUR im laufenden Kalenderjahr erzielt haben[3]; Land- und Forstwirte, die Durchschnit...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.3 Ausnahmen von der Voranmeldungspflicht

Unternehmer können durch eine der folgenden Ausnahmeregelungen von der Voranmeldungspflicht befreit sein: 1.3.1 Kleinunternehmer Kleinunternehmer[1], deren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr) steuerfrei sind nach § 19 Abs. 1 UStG, brauchen ab dem 1.1.2025 weder Voranmeldungen noch eine...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten V...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 7–9 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufl...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 19 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 19 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], deren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr) steuerfrei sind nach § 19 Abs. 1 UStG, brauchen ab dem 1.1.2025 weder Voranmeldungen noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Bislang mussten Kleinunternehmer mindestens eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben....mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 2.000 EUR

Nach derzeitigem Gesetzesstand kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien, falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2024 nicht mehr als 2.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt. Die Grenze wurde mit Wirk...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 9.000 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 44 Zeile 44 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.11 Umsatzsteuer

Zeile 37 Hier ist die Summe der im Voranmeldungszeitraum entstandenen Umsatzsteuer einzutragen.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2 Voranmeldung 2025: Vordruck USt 1 A

2.1 Allgemeine Angaben Nach der Steuernummer und der (neu aufgenommenen) Wirtschafts-Identifikationsnummer (Zeile 1) sowie dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Wirtschafts-Identifikationsnummer Zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.4 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

Zeile 20 betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Unternehmer an Nichtunternehmer (Privatleute), also Personen ohne USt-IdNr.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3 Vorsteuerabzug

Zeilen 38-45 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.4 Verbleibender Betrag

Zeile 45 Hier ist das (positive oder negative) Ergebnis der Subtraktion der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Zeilen 38–44) von der Umsatzsteuer (Zeile 37) einzutragen.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.6 Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung

In Zeile 49 ist die Sondervorauszahlung anzurechnen (abzuziehen) die von Monatszahlern wegen der Fristverlängerung von 1 Monat zu entrichten war.[1]mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3 Dauerfristverlängerung: Vordruck USt 1 H

3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Da...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer und der (neu aufgenommenen) Wirtschafts-Identifikationsnummer (Zeile 1) sowie dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Wirtschafts-Identifikationsnummer Zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren wird jedem wirtscha...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unternehmer im ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.7 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

Zeile 23 betrifft die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden steuerfreien Umsätze.[1] Es handelt sich um die nach § 4 Nr. 8–29 UStG sowie nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreien Umsätze, z. B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze als Arzt, Umsätze der Krankenhäuser, Altenheime, Theater usw. Einzutragen sind auch die steuerfreien Lieferungen von Anlagegol...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.5 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens

Zeile 21 betrifft innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge [1]"außerhalb eines Unternehmens"[2], also durch Privatleute oder Unternehmer, aber bei Letzteren außerhalb des Unternehmens. Praxis-Beispiel Lieferung neuer Fahrzeuge an Privatpersonen Ein Unternehmer liefert ein neues Fahrzeug, das er zunächst seiner Ehefrau für Privatfahrten überlassen hatte, an einen Abneh...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.6 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 22 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.5 Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.[1] In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 49). Daraus folgt: Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 13–23). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.3 Vorsteuerabzug für Fahrzeuglieferer und Kleinunternehmer

Zeile 43 Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG und Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG können die auf die Anschaffung von neuen Fahrzeugen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Zur Angabe dieser Vorsteuerbeträge ist die Zeile 43 vorgesehen. Der Vorsteuerabzug ist nur bis zu dem Betrag zulässig, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.4 Festsetzung einer Sondervorauszahlung

Das Finanzamt kann die Sondervorauszahlung festsetzen, wenn sie vom Unternehmer nicht oder nicht richtig berechnet wurde oder wenn die Anmeldung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.[1] Ferner kann das Finanzamt die Sondervorauszahlung im Einzelfall abweichend von § 47 UStDV niedriger festsetzen, wenn infolge Rechtsänderungen die vorgeschriebene Berechnung zu ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Zeilen 1-6 Nach der Steuernummer (Zeile 1) ist in der neuen Zeile 2 die erteilte Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Des Weiteren muss in Zeile 3 das zuständige Finanzamt angegeben werden. In den Zeilen 4-6 erfolgen die Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens. Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 30–32 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 46 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Wurde z. B. in einem vorangegangenen Kalenderjahr die Kleinunternehmer-Regelung[4] in Anspruch genommen und wurden währenddessen Anza...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 50 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 17 und 18 Die Zeilen 17 und 18 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 17 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 18 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 24–29 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 24 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Zeilen 51 und 52 sind Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zu machen. Entgegen dem Wortlaut im Vordruck sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuterungen in der Ausfüllanleitung sollen unter die Meldepflicht lediglich Fälle der Uneinbringlic...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr