Übergangszeit für zertifizierte Elster-Übermittlungen
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
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Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
12.12.2025
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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2025
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Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2026
10.12.2025
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Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
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Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025