Übergangszeit für zertifizierte Elster-Übermittlungen
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
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