Übergangszeit für zertifizierte Elster-Übermittlungen
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
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Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025