Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Praktizierte Regelung soll gesetzlich festgeschrieben werden
Der Verordnungsgeber trägt den Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) Rechnung! Die seit einem BFH-Urteil aus 2008 unsichere Regelung zum Zeitpunkt der Verrechnung der Sondervorauszahlung soll gemäß der praktizierten Handhabung der Finanzämter nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden. Der DStV begrüßt die Rechtssicherheit schaffende, geplante Regelung in seiner Stellungnahme R 02/16 zum „Entwurf einer … Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ des BMF außerordentlich.
BFH-Urteil wird nicht allgemein angewendet
Die Verwaltungsvorschriften sehen bereits gegenwärtig eine Anrechnung und Erstattung aus dem Saldo aus Sondervorauszahlung und dem Betrag der letzten Voranmeldung des Kalenderjahres, zumeist Dezember, vor. Das einen Insolvenzfall betreffende BFH-Urteil vom 16.12.2008 (Az. VII R 17/08), in dem die Verrechnung eines solchen Erstattungsüberhangs erst im Rahmen der Veranlagung der Umsatzsteuerjahreserklärung gewährt wurde, wird seitdem nicht angewendet. Die Anwendung des Urteils hätte einen erheblichen Liquiditätsnachteil für die Steuerpflichtigen bedeutet und wäre dem Sinn der Dauerfristverlängerung zuwider gelaufen. Die Bedingungen für die Aufrechnung nach § 226 AO sind am Tag des Eingangs der letzten Steueranmeldung des Kalenderjahres erfüllt. Denn in diesem Zeitpunkt stehen sich die beiden Forderungen aus der Sondervorauszahlung und der Erstattung der Umsatzsteuer-Voranmeldung gleichartig gegenüber.
DStV nimmt auch zum Ausfuhrnachweis Stellung
Neben der für die Praxis überaus begrüßenswerten Anpassung der An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung an die bisherige Verwaltungspraxis thematisiert der DStV in seiner Stellungnahme R 02/16 als weiteren Aspekt die Anpassung der Anforderungen an den Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen. Bislang sind auf dem Belegnachweis, der in Form eines anderen handelsüblichen Belegs erbracht wird, Angaben zum „Aussteller des Belegs“ zu ergänzen. Geplant ist die Anpassung dahingehend, dass Angaben zum „mit der Beförderung beauftragten Unternehmer“ zu tätigen sind. Dies soll einen Gleichlauf zwischen dem Belegnachweis zur Ausfuhrlieferung und dem zur innergemeinschaftlichen Lieferung bewirken. Diese Überlegung verkennt allerdings, dass es sich bei dem mit der Beförderung Beauftragten nicht zwangsläufig um einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (§ 2 UStG) handeln muss: Es können z. B. auch Nichtunternehmer die Beförderung als selbständige Erfüllungsgehilfen übernehmen. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Notebook in die Schweiz verkauft wird und ein Freund des liefernden Unternehmers selbiges im Rahmen einer Urlaubsfahrt dem Abnehmer vorbeibringt. Der DStV regt daher entsprechend der umsatzsteuerlichen Legaldefinition des „Versendens“ für beide Belegnachweise die Formulierung „…mit der Beförderung selbständig Beauftragten…“ an.
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
587
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
512
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
476459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4004
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3943
-
E-Rechnung
3539
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
282
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
257
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
129
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
129
-
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zum Investitionsabzugsbetrag
09.06.2026
-
Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
03.06.2026
-
Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
28.05.2026
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
27.05.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
20.05.2026
-
Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
-
Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
-
Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
-
Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026