EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Der Rat der EU hat am 14.2.2020 beschlossen, vier weitere Länder und Gebiete in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen.

Neu in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen werden die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland. Russland sei seiner Verpflichtung, die schädlichen Aspekte einer Sonderregelung für internationale Holdinggesellschaften anzugehen, nicht nachgekommen ist. Darüber hinaus sei der Dialog mit Russland in Steuerfragen nach der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Erliegen gekommen.

EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke

So sieht die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete aktuell aus:

  • Amerikanisch-Samoa,
  • Anguilla, die Bahamas,
  • Britische Jungferninseln,
  • Costa Rica,
  • Fidschi,
  • Guam,
  • Marshallinseln,
  • Palau,
  • Panama,
  • Russland,
  • Samoa,
  • Trinidad und Tobago,
  • Turks- und Caicosinseln,
  • Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, die Teil der vom Rat festgelegten externen Strategie der EU für Besteuerung ist, soll zu den laufenden Bemühungen beitragen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.

Länder und Gebieten, die ihre Verpflichtungen noch erfüllen müssen

Anlage II der Schlussfolgerungen mit den Ländern und Gebieten, die ihre Verpflichtungen noch erfüllen müssen, enthält die Fristverlängerungen, die Ländern und Gebieten gewährt wurden, damit sie die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Reformen durchführen können.

4 Länder und Gebiete (Nordmazedonien, Barbados, Jamaika und Uruguay) haben alle notwendigen Reformen vor Ablauf der vereinbarten Frist erfolgreich durchgeführt, um die EU-Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, und sie werden daher aus Anlage II gestrichen.

Hongkong und Malaysia wurde eine Verlängerung der Frist gewährt, um die Reform ihrer Regelungen zur Befreiung von Einkünften aus ausländischen Quellen in Bezug auf Kapitalerträge abzuschließen. Katar wurde auch eine Fristverlängerung gewährt, weil es mit verfassungsrechtlichen Einschränkungen konfrontiert war, um seine Reform rechtzeitig abzuschließen.

Sowohl Aruba als auch Curaçao verpflichteten sich neu, ihre Bestimmungen in Bezug auf den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zu verbessern. Auch Belize und Israel sind diese Verpflichtung eingegangen.

Albanien hat sich verpflichtet, sein potenziell schädliches Regime zu ändern oder abzuschaffen.

Rat der EU, Pressemitteilung v. 14.2.2023

Rat der EU
Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht, Steueroase