Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht

Ausländische Unternehmer können in Deutschland einen Fiskalvertreter bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten lassen. Das BMF äußert sich zu den Voraussetzungen und ändert den UStAE.

Rechte und Pflichten eines Fiskalvertreters

Die Rechte und Pflichten eines Fiskalvertreters werden in § 22b UStG geregelt. Diese gesetzliche Regelung wurde durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" angepasst.

UStAE geändert

Die Finanzverwaltung hat nun Stellung bezogen und den UStAE in Bezug auf die Fiskalvertretung in mehreren Abschnitten umfangreich geändert. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 9.10.2023, III C 3 - S 7395/19/10001 :003

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