BMF

Umsatzsteuerbefreiung bei Sozialfürsorge und sozialer Sicherheit


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Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen.

Neuregelungen und Änderung des UStAE

In dem BMF-Schreiben nimmt die Finanzverwaltung Bezug auf gesetzliche Neuregelungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in § 4 Nr. 25 UStG und durch das JStG 2020 in § 4 Nr. 16 UStG. Zudem wird auf verschiedene Urteile des BFH zu der Thematik verwiesen.

Der UStAE wurde in der Folge geändert und Anwendungsregelungen getroffen.

BMF, Schreiben v. 12.7.2023, III C 3 - S 7172/21/10003 :001


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuerbefreiung
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