Steuerbefreiung



Richter im Gerichtssaal
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BFH

Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG

Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.























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BFH Pressemitteilung

Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften

Eine "Förderung der Allgemeinheit" zur Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Es kommt dann zwingend zum Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne dass andere Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl hiermit abzuwägen sind.




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BFH

Steuerbefreiung für eine Aufsichtsratstätigkeit zugunsten einer kommunalen Abwasser-GmbH

Für die Gewährung der Ehrenamtspauschale müssen Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit entweder im Dienste oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft vorliegen. Im erstgenannten Fall muss die Tätigkeit z. B. für die Stadt ausgeübt werden; sie muss aber nicht gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke fördern. Der BFH ließ daher die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Aufsichtsratstätigkeit in einer kommunalen Abwasser-GmbH steuerfrei.