Denkmalschutz

Denkmalschutz ist eine öffentliche Aufgabe, die darauf abzielt, historisch bedeutsame Gebäude und Denkmäler zu bewahren und zu schützen. Das Ziel ist, diese Bauwerke zu erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Fokus stehen dabei historisch wertvolle Bauten, Denkmäler, Gärten und archäologische Stätten. Der Denkmalschutz ist somit ein wichtiger Bestandteil der Kulturpolitik, denn er trägt dazu bei, dass unser kulturelles Erbe auch für zukünftige Generationen bewahrt bleibt.

Der Denkmalschutz umfasst verschiedene Aspekte: von der Unterschutzstellung und Pflege bis zur Restaurierung und Nutzung von Baudenkmälern. Bei der Unterschutzstellung wird ein Gebäude oder eine Stätte aufgrund ihrer historischen oder kulturellen Bedeutung als schützenswert eingestuft. Die Pflege von Baudenkmälern beinhaltet die Erhaltung und Instandhaltung, um den ursprünglichen Zustand so weit wie möglich zu bewahren. Die Restaurierung zielt darauf ab, Schäden zu beheben und den originalen Zustand wiederherzustellen. Und schließlich spielt die Nutzung eine wichtige Rolle, da sie dafür sorgt, dass Denkmäler nicht nur als stumme Zeugen der Vergangenheit erhalten bleiben, sondern auch einen aktiven Teil unseres heutigen Lebens ausmachen.

Warum ist Denkmalschutz wichtig?

Denkmalschutz ist aus mehreren Gründen von zentraler Bedeutung:

  1. Bewahrung der Geschichte: Denkmäler sind lebendige Zeugnisse unserer Vergangenheit. Sie erzählen Geschichten von früheren Zeiten, Ereignissen und Menschen. Durch den Schutz dieser Denkmäler erhalten wir einen direkten Zugang zu unserer Geschichte und können besser verstehen, woher wir kommen und wer wir sind.
  2. Kulturelles Erbe: Denkmäler sind Teil unseres kulturellen Erbes. Sie repräsentieren die kulturelle Vielfalt und die künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten unserer Vorfahren. Der Denkmalschutz trägt dazu bei, dieses kulturelle Erbe für zukünftige Generationen zu bewahren.
  3. Bildung und Forschung: Denkmäler sind wichtige Quellen für die wissenschaftliche Forschung in Bereichen wie Geschichte, Archäologie und Architektur. Sie bieten auch eine einzigartige Möglichkeit zur Bildung und Aufklärung der Öffentlichkeit über unsere Geschichte und Kultur.
  4. Soziale und ökonomische Werte: Denkmäler tragen zur lokalen Identität und Gemeinschaft bei und können einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Sie ziehen Touristen an, schaffen Arbeitsplätze und können zur Aufwertung von Stadtvierteln beitragen.
  5. Nachhaltigkeit: Die Erhaltung und Wiederverwendung von historischen Gebäuden ist ein Beispiel für nachhaltiges Bauen, da sie weniger Ressourcen verbraucht und weniger Abfall erzeugt als der Neubau.

Zusammengefasst ist der Denkmalschutz daher nicht nur wichtig, um unser historisches und kulturelles Erbe zu bewahren, sondern er trägt auch zur Bildung, zur sozialen und ökonomischen Entwicklung und zur Nachhaltigkeit bei.

Welche Gesetze regeln den Denkmalschutz?

In Deutschland wird der Denkmalschutz hauptsächlich durch das Denkmalschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist allerdings Ländersache, das bedeutet, jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Diese Gesetze legen fest, was unter Denkmalschutz fällt, welche Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Denkmälern ergriffen werden müssen und welche Sanktionen bei Verstößen gegen den Denkmalschutz verhängt werden können.

Auf europäischer Ebene gibt es die Europäische Konvention zum Schutz des architektonischen Erbes. Diese legt Mindeststandards für den Schutz von Denkmälern fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres architektonischen Erbes zu ergreifen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Anforderungen in den verschiedenen Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetzen variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei konkreten Fragen an die zuständige Denkmalschutzbehörde zu wenden.

Welche Vorteile bietet der Denkmalschutz für Immobilienunternehmen?

Der Denkmalschutz bietet zahlreiche Vorteile für Immobilienunternehmen. 
Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

  1. Steuervorteile: In Deutschland gibt es steuerliche Anreize für die Sanierung und Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien. Eigentümer von Denkmälern können unter bestimmten Bedingungen Abschreibungen auf die Sanierungskosten geltend machen. Diese steuerlichen Vorteile können für Immobilienunternehmen attraktiv sein.
  2. Fördermittel: Für den Erhalt und die Restaurierung von Denkmälern stehen oft öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Immobilienunternehmen können diese Mittel in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Sanierung und Instandhaltung zu reduzieren.
  3. Imagegewinn: Die Restaurierung und Wiederbelebung von denkmalgeschützten Gebäuden kann das Image eines Immobilienunternehmens verbessern, indem es Verantwortungsbewusstsein und Wertschätzung für das kulturelle Erbe zeigt. Dies kann das Unternehmen für potenzielle Kunden und Partner attraktiver machen.
  4. Standortaufwertung: Die Sanierung und Wiederbelebung von denkmalgeschützten Gebäuden kann zur Aufwertung eines gesamten Stadtviertels oder einer Region beitragen. Dies kann wiederum die Attraktivität des Standortes für weitere Investitionen und Immobilienprojekte erhöhen. 

Was kann die Immobilienbranche zum Denkmalschutz beitragen?

Die Immobilienbranche spielt eine wichtige Rolle beim Schutz und Erhalt historischer Gebäude. Für Fachleute in diesem Bereich bietet die Immobilienbranche verschiedene Möglichkeiten, zum Denkmalschutz beizutragen. Immobilienunternehmen können historische Gebäude erwerben und restaurieren, um ihr architektonisches Erbe zu bewahren. Dies beinhaltet die Wiederherstellung der originalen Bauelemente und die Erhaltung der historischen Merkmale des Gebäudes. 

Darüber hinaus können sie denkmalgeschützte Gebäude revitalisieren, indem sie ihnen eine neue Nutzung zuführen, wie zum Beispiel die Umwandlung alter Fabriken in Loftwohnungen oder die Nutzung historischer Gebäude als Hotels. Bei der Restaurierung können nachhaltige Praktiken angewendet werden, wie der Einsatz energieeffizienter Materialien, erneuerbarer Energiesysteme und die Verbesserung der Gebäudedämmung. Immobilienunternehmen können auch das Bewusstsein für den Denkmalschutz schärfen, indem sie Informationsveranstaltungen und Bildungsprogramme organisieren. 

Eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden ist ebenfalls von Bedeutung, um die rechtlichen Anforderungen und Vorschriften im Zusammenhang mit denkmalgeschützten Gebäuden einzuhalten. Durch diese Maßnahmen leistet die Immobilienbranche einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes und zur nachhaltigen Nutzung historischer Gebäude.
 

Kommentierung 07.08.2023 BFH

Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann.mehr

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Kommentierung 31.07.2023 BFH

Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind.mehr

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News 20.02.2023 BFH Kommentierung

Nimmt der Steuerpflichtige AfA nach § 7i EStG auf die Herstellungskosten zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Anspruch, erhöhen die – nach Ablauf des Begünstigungszeitraums für die Denkmal-AfA angefallenen – nachträglichen Anschaffungskosten eines im gleichen Gebäude befindlichen PKW-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage für den – nicht durch die Denkmal-AfA begünstigten – Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, von dem (weiterhin) AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zusteht.mehr

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News 16.09.2022 FG Münster

Das FG Münster hat entschieden, dass die 85%ige Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG zumindest die Einleitung von Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines denkmalgeschützten Objekts für die Öffentlichkeit kurze Zeit nach Kenntnis des Erwerbs voraussetzt, während eine anschließende mehrjährige Umsetzungsphase unschädlich ist.mehr

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News 18.10.2021 BMF

Die Finanzverwaltung hat eine Erleichterung bei der Beseitigung von Schäden an Baudenkmalen durch die Flutkatastrophe 2021 bekannt gegeben.mehr

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News 14.07.2021 FG Baden-Württemberg

Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Steuerbegünstigung für ein Baudenkmal, das in Frankreich belegen ist, beschäftigt.mehr

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News 04.03.2021 Praxis-Tipp

Eigengenutzte Baudenkmäler werden steuerlich gefördert. Fraglich ist, ob die Förderung für mehrere Gebäude in Anspruch genommen werden kann.mehr

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News 05.02.2020 VG Koblenz

Das VG Koblenz entschied, dass allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer rechtfertigt.mehr

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News 23.01.2020 BMF

Das BMF hat eine Übersicht über die Veröffentlichungen der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien für die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG zusammengestellt.mehr

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News 16.01.2020 Architektur und Städtebau

100 Jahre ist es her, dass die Bauhaus-Schule Architektur und Städtebau mit neuen Fragestellungen herausforderte. Was kann die Wohnungswirtschaft von heute aus der damaligen Bewegung der Moderne lernen – und wo gilt es zu entmystifizieren und zu differenzieren?mehr

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News 06.01.2020 Wohnungswirtschaft und Bauhaus-Erbe

Bauten aus der Zeit der Moderne – mit dem Bauhaus-Stil als prominentem Beispiel – gereichen Wohnungsunternehmen zur Ehre. Doch der Umgang mit dem Kulturerbe birgt auch Herausforderungen, die ein stetes Abgleichen zwischen Denkmalpflege und Anpassung an moderne Wohnansprüche bedeuten.mehr

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News 09.12.2019 Wohnungswirtschaft und Bauhaus-Erbe

Um das gebaute Erbe der Ära Bauhaus kümmern sich bundesweit zahlreiche Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Das Ausloten zwischen zeitgemäßen Wohnansprüchen und den Anforderungen des Denkmalschutzes bleibt ein Spannungsfeld.mehr

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Serie 10.11.2019 Colours of law

Der Fund eines 2.000 Jahre alten antiken römischen Pferdekopfes aus Bronze im Jahr 2009 war eine archäologische Sensation. Nun soll der Landwirt, auf dessen Grundstück der antike Schatz in einem Brunnenschacht eingebuddelt war, vom Land Hessen dafür 748.000 Euro erhalten.mehr

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Serie 13.10.2019 Colours of law

Auch das Oberlandesgericht Naumburg hat das antisemitische Schmährelief an der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg als eine Nicht-Beleidigung durchgewunken und mit den Mitteln des Denkmalschutzes verteidigt. Es bleibt dabei, dass das alte judenfeindliche Relief von der Gemeinde nicht zu entfernen ist. Vor den aktuellen antisemitischen Tendenzen kein schönes Signal.mehr

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News 05.02.2019 Margaretenau in Regensburg

100 Jahre alte Bausubstanz, bezahlbares Wohnen und energetische Sanierung, das sind drei sich scheinbar widersprechende Ziele. Mit innovativer Technik ist es möglich, sie unter einen Hut zu bekommen. Das ist die Prämisse eines Forschungsprojekts im historischen Stadtquartier Margaretenau in Regensburg.mehr

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Immobilienwirtschaft   02.11.2018

Es ist ein politisches, aber auch ein Immobilienthema: Die Paulskirche verfällt. Das Dach ist marode. Beim Brandschutz klemmt es, Barrierefreiheit – ein schöner Traum. Das kann der Immobilienbranche nicht egal sein. Sie muss politischer werden. Denn Demokratie ist die Voraussetzung für Rendite.mehr

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News 19.06.2018 FG Köln

Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können nach einem Urteil des FG Köln noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen.mehr

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News 05.03.2018 BFH Kommentierung

Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, können begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen und die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1, 2 EStG erfüllen. Unerheblich ist, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.mehr

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News 28.04.2017 Investment

Immobilieninvestoren sind vom Finanzamt nicht eben gesegnet. In Deutschland gibt es für sie nur sehr wenige Möglichkeiten, von der Steuer begünstigt zu werden. Eine davon: die Sanierung denkmalgeschützter Häuser. Doch es ist Vorsicht geboten: Man sollte keinesfalls bloß der Abschreibungsmöglichkeiten wegen in ein Denkmal investieren. Ein Gastbeitrag.mehr

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