Sondereigentum

Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen.

Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht definiert. Es wird vielmehr durch die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan für die jeweilige Wohnungseigentumsanlage eindeutig vereinbart. Alle Teile, die nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sind, können zum Sondereigentum erklärt werden. Was nicht als Sondereigentum bestimmt wird, ist Gemeinschaftseigentum.

Dem Sondereigentum können beispielsweise zugeordnet werden: Nichttragende Innenwände, Zwischenwände, Verputz, Verkleidung von Wänden und Decken, Innenanstrich, Tapeten, Fußbodenbelag, Innentüren, Heizkörper, Thermostatventile, Öfen, Einbauschränke, oberer Plattenbelag des Balkons, Innenanstrich der Balkonbrüstung, Stellplatz mit dauerhaften Markierungen, Einzelgaragen, Doppelstockgaragen. Fenster können nicht zu Sondereigentum erklärt werden. Sie sind zwingendes Gemeinschaftseigentum.

Durch die WEG-Reform, die am 1.12.2020 in Kraft tritt, wird die Möglichkeit geschaffen, auch an Stellplätzen, Terrassen und Gartenflächen Sondereigentum zu begründen. Bislang wird die ausschließliche Nutzung solcher Flächen durch bestimmte Eigentümer durch die Einräumung von Sondernutzungsrechten gewährleistet.


News 24.04.2024 BGH

Begründung von Sondereigentum

Begründet wird Sondereigentum entweder durch Vertrag der Grundstückseigentümer oder – praktisch der häufigere Fall – durch Teilungserklärung. Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum ist die Abgeschlossenheit der betreffenden Räume. Für die Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, Terrassen und Gartenflächen (möglich ab Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020) sind statt der Abgeschlossenheit Maßangaben im Aufteilungsplan erforderlich.

Wenn zwingendes Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum erklärt wird, ist diese Zuordnung unwirksam. Sie kann allerdings im Regelfall in eine Kostenregelung umgedeutet werden.

Mit seinem Sondereigentum kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich beliebig verfahren, wobei die Teilungserklärung gewisse Einschränkungen vorsehen kann. Allerdings muss der Eigentümer sein Sondereigentum auch eigenständig und auf eigene Kosten instand halten.

Teileigentum

Sondereigentum kann auch an Räumen begründet werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wie Büroräumen, Ladenflächen und Garagenstellplätzen. In diesem Fall spricht man von Teileigentum. In der rechtlichen Behandlung unterscheiden sich Sondereigentum und Teileigentum nicht.

Abgrenzung zum Sondernutzungsrecht

Das Sondereigentum ist abzugrenzen vom Sondernutzungsrecht. Ein Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer an einem Teil des Gemeinschaftseigentums eingeräumt werden. Die übrigen Sondereigentümer sind dann von der Nutzung dieses Teils ausgeschlossen. Ein Sondernutzungsrecht ist gegenüber dem Sondereigentum die schwächere Rechtsposition.

News 01.09.2021 BGH

Das Wohnen in einer Teileigentumseinheit kann jedenfalls dann zulässig ein, wenn die Einheit räumlich abgrenzbar ist, keine einschränkende Zweckbestimmung hat und alle übrigen Einheiten in der Anlage dem Wohnen dienen.mehr

no-content
News 28.03.2019 BGH

Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft ist in der Regel keine Nutzung zu Wohnzwecken, sondern eine heimähnliche Unterbringung, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann.mehr

no-content
News 29.06.2018 BGH

Eine Regelung in der Teilungserklärung, dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung und -setzung der zu seinem ausschließlichen Gebrauch bestimmten Gebäudeteile aufkommen muss, umfasst auch Dachterrassen und erstreckt sich sowohl auf die im Sonder- als auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile.mehr

no-content
Der Verwalter-Brief   25.05.2018

Der Verwalter-Brief mit dem Thema "Sonder- oder Gemeinschaftseigentum"mehr

no-content
News 16.03.2018 BGH

Bei Sanierungsmaßnahmen, die der üblichen Instandsetzung oder der Modernisierung des Sondereigentums dienen, können die anderen Wohnungseigentümer keinen verbesserten Schallschutz verlangen. Maßgeblich sind die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards.mehr

no-content
News 05.03.2018 BFH Kommentierung

Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, können begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen und die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1, 2 EStG erfüllen. Unerheblich ist, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.mehr

no-content
News 16.01.2018 Wohnungseigentumsrecht

Eine Regelung in der Hausordnung, die den Transport von Fahrrädern in die Wohnungen verbietet, kann zulässig sein. Fahrradbesitzer werden hierdurch gegenüber Nutzern von Kinderwagen oder Rollstühlen nicht unzulässig diskriminiert.mehr

no-content
Der Verwalter-Brief   02.11.2017

Der Verwalter-Brief November mit dem Thema "Beeinträchtigungen des Sondereigentums durch Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum („Kollateralschäden“)"mehr

no-content
News 02.08.2017 BGH

Auch Teileigentumseinheiten müssen die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen, wenn keine Nutzungsbeschränkungen vereinbart sind. Die erforderliche Herstellung eines zweiten Rettungsweges entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und kann von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden.mehr

no-content
News 10.04.2017 BGH

Verändern bauliche Maßnahmen am Sondereigentum die Optik des Gebäudes, kann dies einen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen. Gleichwohl ist nicht immer die Zustimmung sämtlicher Eigentümer erforderlich.mehr

no-content
News 14.09.2016 Wohnungseigentumsrecht

Für die Entscheidung darüber, Kabel „auf Putz“ im Sondereigentum zu verlegen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Im Einzelfall kann ein Sondereigentümer aber verpflichtet sein, die Aufputz-Verlegung von Kabeln zu dulden.mehr

no-content
News 04.01.2016 BGH

Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist stets Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer.mehr

no-content
Serie 27.07.2015 Wohnungseigentumsrecht - Deckert erklärt

Die Abgeschlossenheit einer Wohnung oder sonstiger Räume ist Voraussetzung dafür, dass hieran Sonder- bzw. Teileigentum begründet werden kann. Der Nachweis erfolgt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung.mehr

no-content
News 13.07.2015 BGH

Eine Teileigentumseinheit, die laut Teilungserklärung als Laden dient, darf grundsätzlich nicht als Gaststätte genutzt werden.mehr

no-content
News 08.05.2015 BGH

Unterlassungsansprüche wegen der zweckwidrigen Nutzung eines Sondereigentums (hier: Hobbyraum als Wohnung) verjähren nicht, solange die Nutzung anhält. Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn die Störung ununterbrochen angedauert hat.mehr

no-content
Serie 25.03.2015 Wohnungseigentumsrecht - Deckert erklärt

Von einer abweichenden Bauausführung spricht man, wenn die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in einer Wohnungseigentumsanlage nicht dem geplanten Zustand entsprechen.mehr

no-content
News 10.03.2015 BGH

Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem Bauträger eine vom Teilungsplan abweichende Bauausführung vereinbart, ist gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht verpflichtet, den planwidrigen Zustand zu beseitigen.mehr

no-content
News 02.03.2015 Wohnungseigentumsrecht

An einer ebenerdigen Terrasse, die zum Gemeinschaftseigentum oder anderem Sondereigentum nicht vertikal abgegrenzt ist, darf kein Sondereigentum eingetragen werden.mehr

no-content
News 27.02.2015 BGH

Der Schallschutz in einer Wohnanlage richtet sich grundsätzlich nach den Normen, die bei Errichtung des Gebäudes gegolten haben. Ersetzt ein Eigentümer Teppichboden durch Parkett, ist dies für die anderen Eigentümer kein Nachteil, wenn die Schallschutznormen eingehalten werden.mehr

no-content
News 14.10.2014 Wohnungseigentumsrecht

Die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster kann in der Gemeinschaftsordnung auf die einzelnen Sondereigentümer übertragen werden. Insoweit verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungsbefugnis.mehr

no-content
News 31.07.2014 BGH

Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind eine wirtschaftliche Einheit, jedenfalls bei einer üblichen Zahl von ein bis zwei Stellplätzen. Der Zwangsverwalter kann die Mindestvergütung daher nur einmal beanspruchen.mehr

no-content
News 29.01.2014 BGH

Vereinbarungen, die Wohnungseigentümern die Instandsetzung und -haltung von Teilen des Gemeinschaftseigentums wie Fenstern und Außentüren auf eigene Kosten auferlegen, müssen klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt die Gemeinschaft zuständig.mehr

1
News 21.06.2013 Wohnungseigentumsrecht

Der Verwalter muss der Ursache eines im Sondereigentum auftretenden Schadens nachgehen, wenn diese auch im Gemeinschaftseigentum begründet sein könnte. Unterlässt er dies, kann er dem Sondereigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein.mehr

no-content
Serie 26.04.2013 Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Der Mieter einer Eigentumswohnung kann ein Zwangsgeld oder ersatzweise Zwangshaft gemäß § 888 ZPO gegen seinen Vermieter festsetzen lassen, wenn dieser einer titulierten Pflicht zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum nicht nachkommt.mehr

no-content
News 25.03.2013 BGH

Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im Gemeinschaftseigentum verlaufen. Das gilt auch, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient.mehr

no-content
News 13.07.2012 BGH

Eine von der Eigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nicht fortgeführt werden, wenn die Eigentümer einen bestandskräftigen Untersagungsbeschluss gefasst haben.mehr

no-content
News 08.05.2012 BGH

Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen im Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.mehr

no-content
News 09.08.2011 BGH

Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können dem Sondereigentum zugeordnet werden. In diesem Fall sind auch die Thermostatventile Sondereigentum.mehr

no-content